Unmittelbar drohende Hinrichtung

Aktion zum Tag gegen die Todesstrafe am 10.10.2012, Bonn

Aktion zum Tag gegen die Todesstrafe am 10.10.2012, Bonn

Quellen aus dem Jemen zufolge könnte Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri bereits am 13. Februar hingerichtet werden. Seine Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Obwohl der Präsident ihn begnadigt hatte, wurde er bei einer erneuten Gerichtsverhandlung abermals zum Tode verurteilt.

Appell an

PRÄSIDENT
His Excellency Abd Rabbu Mansour al-Hadi
Office of the President
Sana’a
JEMEN

(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 274 147

GENERALSTAATSANWALT
His Excellency Ali Ahmed Nasser al-Awash
Attorney General’s Office
Sana’a
JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 374 412

Sende eine Kopie an

MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency Houriah Ahmed Mashhour
Ministry for Human Rights
Sana’a
JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 444 833
E-Mail: mshr@y.net.ye

BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
Herr Abdulrahman Abdulla Salem Bahabib
Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Budapester Str. 37
10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 13. Februar 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Verhindern Sie bitte die Hinrichtung von Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri.

  • Wandeln Sie das Todesurteil gegen Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri und alle weiteren bereits verhängten Todesurteile um.

  • Ich fordere Sie zudem auf, keine weiteren Todesurteile zu bestätigen und ein Hinrichtungsmoratorium einzurichten mit dem Ziel die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

Sachlage

Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri könnte bereits am 13. Februar hingerichtet werden. Er befindet sich in Einzelhaft im Gefängnis in al-Baydha südöstlich der Hauptstadt Sanaa. Das erstinstanzliche Gericht in al-Baydha hatte ihn 2003 wegen Mordes zum Tode verurteilt. Im April 2004 bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil und ordnete die Hinrichtung von Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri an. Der Oberste Gerichtshof erhielt im Dezember 2004 die Entscheidung des Berufungsgerichts aufrecht.

Im Januar 2006 wurde Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri vom damaligen Präsidenten Ali Abdullah Salih begnadigt. Kurze Zeit später reichten weitere Blutsverwandte des Opfers gesondert Klage gegen Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri ein. Daraufhin wurde der Fall vor dem erstinstanzlichen Gericht in al-Baydha erneut verhandelt. Das Gericht verurteilte Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri im September 2006 abermals zum Tode. Das Todesurteil wurde sowohl durch das Berufungsgericht im Jahre 2008 als auch vom Obersten Gerichtshof 2010 aufrechterhalten. Der damalige Präsident begnadigte Ahmed Saleh Abdullah al-Ma’ouri 2010 ein weiteres Mal. Allerdings hob er – wie es heißt, auf externen Druck hin – die Begnadigung später wieder auf und ordnete stattdessen die Hinrichtung an.