Minderjähriger in Haft

Karte Israel

Karte Israel

Dem 17-jährigen Palästinenser Mohammad al-Hashlamoun droht eine unbefristete Inhaftierung ohne Anklageerhebung. Ein israelisches Gericht verurteilte ihn zu einer Woche Hausarrest, woraufhin die Behörden jedoch eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung gegen ihn erließen. Diese läuft zwar am 20. Juni aus, kann aber beliebig oft verlängert werden.

Appell an

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Moshe Ya’alon
Ministry of Defence
37 Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 691 6940
E-Mail: minister@mod.gov.il oder
pniot@mod.gov.il

JUSTIZMINISTERIN
Ayelet Shaked
Ministry of Justice
29 Salah al-Din Street
Jerusalem 91010
ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Frau Ministerin)
Fax: (00 972) 2 640 8402
E-Mail: sar@justice.gov.il

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT
Avichai Mendelblit
Ministry of Justice
29 Salah al-Din Street
Jerusalem 91010
ISRAEL
E-Mail: lishkat-yoetz@justice.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Fax: 030 8904 5555 oder
030 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der 17-jährige Palästinenser Mohammad al-Hashlamoun wurde in den frühen Morgenstunden des 3. Dezember 2015 bei sich zuhause im Stadtteil Ras al-Amud im besetzten Ostjerusalem von israelischen Sicherheitskräften festgenommen. Das Mehrparteienhaus, in dem sich insgesamt drei Wohnungen befinden, wurde von etwa 40 Polizist_innen und Angehörigen des israelischen Sicherheitsdienstes (ISA) durchsucht. Zunächst verschafften sie sich Zutritt zu der Wohnung des Onkels von Mohammad al-Hashlamoun und zerrten ihn im Pyjama auf die Straße. Während sein Onkel draußen festgehalten wurde, nahmen die Sicherheitskräfte Mohammad al-Hashlamoun fest und brachten ihn in das Vernehmungszentrum des ISA, das sich in der Hafteinrichtung des Gebäudekomplexes "Russian Compound" in Jerusalem befindet. Dort wurde er 18 Tage lang festgehalten, bevor man ihn für vier Tage in das Ashkelon-Gefängnis im Süden Israels verlegte. Mohammad al-Hashlamoun wurde wiederholt gefragt, ob er Anschläge in Jerusalem plane, was er jedoch abstritt. In seiner zweiten Anhörung vor dem Amtsgericht von Jerusalem am 20. Januar wurde er zu einer Woche Hausarrest und einer Geldstrafe von gut 1.000 Euro verurteilt. Statt Mohammad al-Hashlamoun allerdings seinen Hausarrest antreten zu lassen, erließ der Verteidigungsminister am nächsten Tag eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung gegen ihn. Mithilfe von Verwaltungshaftanordnungen können die israelischen Behörden Personen über längere Zeit hinweg ohne Anklage festhalten. Sie können die Anordnungen beliebig oft verlängern und sind nicht verpflichtet, die vorliegenden Beweise gegen die Beschuldigten offenzulegen. Dies führt dazu, dass die Inhaftierten sich weder verteidigen noch ihre Inhaftierung anfechten können.

Die Mutter von Mohammad al-Hashlamoun hat ihn im Gefängnis von Megiddo im Norden Israels besucht und berichtet, ihn müde und verängstigt vorgefunden zu haben. Mohammad al-Hashlamoun verfügt über einen Jerusalem-Identitätsausweis, das heißt er kann sich sowohl im besetzten palästinensischen Ostjerusalem als auch im israelischen Westjerusalem und anderswo in Israel aufhalten.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Mohammad al-Hashlamoun umgehend frei, sofern er nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und in einem fairen Verfahren vor Gericht gestellt wird, welches der Tatsache Rechnung trägt, dass es sich bei ihm um einen Minderjährigen handelt.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er regelmäßigen Zugang zu seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen erhält, und sorgen Sie dafür, dass er gemäß internationaler Bestimmungen über die Rechte des Kindes getrennt von Erwachsenen untergebracht wird, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird.

[APPELLE AN]

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Moshe Ya’alon
Ministry of Defence
37 Kaplan Street, Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 691 6940
E-Mail: minister@mod.gov.il oder
pniot@mod.gov.il

JUSTIZMINISTERIN
Ayelet Shaked
Ministry of Justice
29 Salah al-Din Street
Jerusalem 91010
ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Frau Ministerin)
Fax: (00 972) 2 640 8402
E-Mail: sar@justice.gov.il

KOPIEN AN
GENERALSTAATSANWALT
Avichai Mendelblit
Ministry of Justice
29 Salah al-Din Street
Jerusalem 91010
ISRAEL
E-Mail: lishkat-yoetz@justice.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Fax: 030 8904 5555 oder
030 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohammad al-Hashlamoun war bereits Mitte 2014 unter dem Vorwurf des Steinewerfens festgenommen und zu 101 Tagen Haft verurteilt worden. Kurz vor seiner neuerlichen Festnahme am 3. Dezember 2015 kamen fast täglich Polizist_innen und Angehörige des ISA zu ihm nach Hause und befragten ihn über seine Aktivitäten.

Mohammad al-Hashlamoun befindet sich nun in Israel in Haft. Dies stellt einen Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten dar, die festlegt, dass Gefangene, die zur Bevölkerung besetzter Gebiete gehören, auch in diesen Gebieten inhaftiert werden müssen.

Die Praxis der Verwaltungshaft wurde vorgeblich als Sondermaßnahme zur Inhaftierung von Personen eingeführt, die eine große und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit darstellen. Seit Jahren setzt Israel diese Form der Haft jedoch auch gegen Personen ein, die in einem ordentlichen Gerichtsverfahren vor Gericht gestellt werden sollten oder für deren Festnahme keinerlei Gründe vorliegen. Weitere Informationen zur Praxis der israelischen Verwaltungshaft finden Sie hier (auf Englisch): https://www.amnesty.org/en/documents/MDE15/026/2012/en/

Seit Oktober 2015 kommt es in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten verstärkt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Wie in anderen Zeiten erhöhter Spannungen gehen die israelischen Behörden mit Massenfestnahmen und vermehrten Verwaltungshaftanordnungen gegen Palästinenser_innen vor. Ende 2015 befanden sich in Israel mehr als 580 Palästinenser_innen in Verwaltungshaft, so viele wie seit 2008 nicht mehr. Dies geht aus Zahlen hervor, welche die israelischen Behörden der Menschenrechtsorganisation B’Tselem zur Verfügung gestellt haben. Gleichzeitig wurde wieder damit begonnen, Minderjährige in Verwaltungshaft zu nehmen. Zwischen 2004 und 2008 befanden sich zahlreiche Minderjährige in israelischer Verwaltungshaft, doch ihre Zahl nahm über die Jahre hinweg stetig ab, bis sich im Dezember 2011 nur noch eine minderjährige Person in Verwaltungshaft befand. Im Oktober 2015 wurden Mohammed Ghaith, Fadi Abbasi und Kathem Sbeih in Verwaltungshaft genommen. Sie waren alle 17 Jahre alt und verfügten über einen Jerusalem-Identitätsausweis. Sie waren die ersten Minderjährigen, die seit Dezember 2011 in Verwaltungshaft genommen worden waren. Die drei jungen Männer wurden im Januar 2016 freigelassen, als ihre jeweils dreimonatigen Verwaltungshaftanordnungen ausliefen.

Amnesty International wendet sich gegen jegliche Form der Verwaltungshaft und fordert den Staat Israel auf, diese Praxis sowohl in Israel als auch in den besetzten palästinensischen Gebieten umgehend einzustellen, da sie eine Form der willkürlichen Inhaftierung darstellt, welche laut internationalen Menschenrechtsnormen verboten ist.

Mindestens ein weiterer Minderjähriger, Ibrahim Safi Sawafta, aus dem Westjordanland, verbüßt derzeit eine dreimonatige Verwaltungshaftstrafe; seine Haftanordnung läuft im April aus. Im Jahr 2015 wurden auch gegen einige israelische Juden Verwaltungshaftanordnungen verhängt, obwohl dies in der Vergangenheit keine gängige Praxis war. Im Februar 2016 wurde die Verwaltungshaftanordnung gegen den Israeli Meir Ettinger um vier weitere Monate verlängert. Er war im August 2015 festgenommen worden, weil ihm vorgeworfen wird, einer extremistischen jüdischen Organisation anzugehören.

Internationale Menschenrechtsnormen schreiben vor, dass die Inhaftierung von Kindern – also von Personen unter 18 Jahren – nur als letztes Mittel angewendet werden darf und so kurz wie möglich zu halten ist. In solchen Fällen müssen angemessene Alternativen zur Haft bestehen. Israel ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das besagt, "dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen" werden darf. Weiter heißt es: "Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden" (Artikel 37 b). Darüber hinaus hat "jedes Kind ... das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht aussergewöhnliche [sic] Umstände vorliegen" (Artikel 37 c). Inhaftierte Kinder haben zudem "das Recht ..., die Rechtmässigkeit [sic] der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren" (Artikel 37 d). Zu diesem Zweck haben sie das "Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand" (Artikel 37 d).