Foltergesetz nachgebessert

Mexiko: Protest-Aktion vor dem Bundeskanzleramt im April 2016

Mexiko: Protest-Aktion vor dem Bundeskanzleramt im April 2016

Am 19. April verabschiedete das Unterhaus des mexikanischen Kongresses seine finale Fassung des Foltergesetzes und sandte es an den Senat zur endgültigen Verabschiedung zurück. Anschließend tritt das Gesetz in Kraft. Die finale Fassung stellt eine Verbesserung gegenüber dem früheren Entwurf dar. Die vier rückschrittlichen Paragrafen, die Amnesty International Sorge bereitet hatten, sind nachgebessert worden.

Sachlage

2015 und 2016 war aufgrund von Druck durch die Zivilgesellschaft angesichts der weitverbreiteten Anwendung von Folter in Mexiko ein Gesetzentwurf ausgearbeitet und dem Senat vorgelegt worden. Dieses Gesetz wird die bestehenden Bundes- und bundesstaatlichen Gesetze zu Folter ablösen und in ganz Mexiko Gültigkeit besitzen. Im April 2016 erhielt die Abgeordnetenkammer die vom Senat verabschiedete Version des Gesetzentwurfs, die im Allgemeinen mit den internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmte. Im Dezember 2016 nahm die Abgeordnetenkammer ohne vorherige Konsultation mit der Zivilgesellschaft vier rückschrittliche Änderungen an dem Entwurf vor. Doch durch den erheblichen Druck von Amnesty International, den UN und der mexikanischen Zivilgesellschaft wurde am 19. April die finale Version ohne diese vier rückschrittlichen Änderungen verabschiedet.

An allen vier Paragrafen wurde nachgebessert, entweder in absoluter oder partieller Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Zivilgesellschaft, der UN und Amnesty International: a) Paragraf 16 zum Verdacht der Folter seitens staatlicher Mitarbeiter_innen wurde insofern verbessert, als dass diese nun vom Dienst suspendiert werden können, solange die Ermittlungen laufen. Sprachlich ist der Paragraf jedoch nicht wasserdicht und könnte daher weiterhin Anlass zur Sorge geben. b) Paragraf 22 wurde verbessert, indem er eine Ermittlung der Bundesbehörden bei bundesstaatlichen Fällen zulässt, wenn internationale Institutionen zu dem Fall eine Stellungnahme abgegeben haben oder wenn das Opfer dies beantragt. c) In Paragraf 33 wurden die komplizierten Anforderungen gestrichen, die verhindert hätten, dass Richter_innen Ermittlungen zu Folter anordnen können. d) Paragraf 35 ist hinsichtlich der Anforderungen zur Aufnahme von Folterfällen in das zentrale Strafregister verbessert worden. Eine Anklageerhebung ist nun nicht mehr die Voraussetzung, um einen Fall zu registrieren. Darüber hinaus räumt Paragraf 73 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter umfassende Befugnisse ein, die ihr Unabhängigkeit und Autonomie (personell und finanziell) geben.

Die vom Unterhaus verabschiedete Version hat zwar einige Schwächen, ist jedoch ein bedeutender Schritt hin zum Schutz der Menschenrechte und stimmt im Großen und Ganzen mit den internationalen Menschenrechtsstandards überein. Amnesty International betrachtet das Gesetz als einen Fortschritt gegenüber dem Bundesgesetz zu Folter aus dem Jahr 1991, das mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes aufgehoben wird.

Der Senat, das Oberhaus des mexikanischen Kongresses, wird in Kürze über das Gesetz abstimmen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Senat keine Änderungen mehr vornehmen, sondern die finale Version des Unterhauses verabschieden wird. Dies würde bedeuten, dass der Entwurf innerhalb von 30 Tagen dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt wird und mit seiner Unterschrift in Kraft tritt. Sollte dies nicht geschehen, werden wir das Urgent-Action-Netz informieren.

Die Verbesserungen an dem Allgemeinen Foltergesetz sind ein sehr gutes Ergebnis und auch dem Druck durch die Urgent Action geschuldet. Quellen im Kongress haben der Organisation zudem mitgeteilt, dass sie viele Briefe von Mitgliedern von Amnesty International erhalten haben und dies spürbar Druck gemacht hat.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.

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