Aktion: Sende einen Appell ans deutsche Justizministerium: Protest muss geschützt werden!

Klima-Demo in Berlin: Amnesty-Mitglieder unterstützen den Globalen Klimstreik und gehen gemeinsam mit den Aktivist*innen von Fridays for Future am 20. September 2019 in Berlin auf die Straße. Protect the Protest!

Klima-Demo in Berlin: Amnesty-Mitglieder unterstützen den Globalen Klimstreik und gehen gemeinsam mit den Aktivist*innen von Fridays for Future am 20. September 2019 in Berlin auf die Straße. Protect the Protest!

Protest kann stören – und das soll er auch! Denn Protest führt zu Veränderungen, macht auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam und mobilisiert viele Menschen. Unbequemer Protest darf nicht einfach rechtlich eingeschränkt, kriminalisiert oder verboten werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass § 129 StGB – der Strafvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung - nicht länger gegen friedlichen, politischen Protest angewendet wird. Schick jetzt eine Mail an Justizminister Buschmann!  

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.  

Paragraph 129 StGB und seine Vorgänger wurden immer wieder gegen politisch unliebsame Bewegungen eingesetzt, wie z.B. gegen Klimaproteste und Arbeiter*innenbünde. Zahlreiche Initiativen arbeiten schon sehr lange daran, politischen Protest zu entkriminalisieren. Denn: Menschenrechte und Demokratie brauchen Protest.

Setz dich mit uns für friedlichen Protest ein. 

 

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Dein Appell

Sehr geehrter Herr Minister Buschmann,

die Staatsanwaltschaften München und Neuruppin ermitteln derzeit gegen Klimaaktivist*innen der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB). Erste Anklagen werden geprüft.

Seit Ende 2022 sind Klimaaktivist*innen sowie ihre Unterstützer*innen in Deutschland Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt sind, die stark in ihre Grundrechte eingreifen. Dazu gehören Hausdurchsuchungen, Telefonabhörungen und Observationen. Auch müssen die Personen jederzeit eine Anklage befürchten. Die Anwendung von § 129 StGB auf friedlichen Klimaprotest hat auf die gesamte Klimabewegung einen enormen Abschreckungseffekt. Sie stellt eine Gefahr für zivilgesellschaftliches Engagement dar. Sie führt zur Kriminalisierung und Delegitimierung von friedlichem Protest. Aus Sicht der Menschenrechte ist aber klar: Auch ziviler Ungehorsam ist Teil von friedlichem Protest und damit durch die Versammlungsfreiheit geschützt.

Die Anwendung von § 129 StGB auf friedlichen Klimaprotest steht im Widerspruch zum ursprünglichen Zweck der Norm, nämlich der Bekämpfung organisierter Kriminalität. Der sehr weite Anwendungsbereich im deutschen Recht ermöglicht es, dass Protestaktionen wie friedliche Sitzblockaden dazu führen können, dass ganze Organisationen als kriminelle Vereinigungen eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden. Dies geht deutlich über die Verfolgung einzelner, konkreter Straftaten (wie Sachbeschädigungen o. ä.) hinaus, der sich die Klimaaktivist*innen konsequent stellen.

Auch Unterstützende der Organisationen können nach § 129 StGB bestraft werden - unabhängig von tatsächlich begangenen Straftaten. Das ist ein fatales Signal in Zeiten einer eskalierenden Klimakrise. Die Klimabewegung zeigt zurecht auf, dass Deutschland die menschenrechtliche Verpflichtung zu effektivem Klimaschutz nicht ausreichend erfüllt. Die Möglichkeit, auf diese Weise strafrechtlich gegen politisch unliebsamen Protest vorzugehen, besorgt mich. Ich fordere Sie daher dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass § 129 StGB nicht gegen friedlichen Protest verwendet wird. Ich fordere Sie weiterhin dazu auf, einen Reformvorschlag für § 129 StGB vorzulegen, der eine Instrumentalisierung gegen friedlichen Protest ausschließt.

Mit freundlichen Grüßen

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