Zwei Männer nach wie vor "verschwunden"
Der pakistanische Menschenrechtsverteidiger Seengar Noonari
© THE SINDHI NARRATIVE
Dong Samuel Luak und Aggrey Idri sind am 23. bzw. 24. Januar 2017 in Kenia dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen. Am 25. Januar wurden sie in eine Hafteinrichtung der Zentrale des Geheimdienstes (National Security Service – NSS) in der südsudanesischen Hauptstadt Juba gebracht. Am 27. Januar wurden sie wieder von dort fortgebracht. Ihr derzeitiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Setz euch für den Schutz von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri ein!
Appell an
Präsident Salva Kiir Mayardit
c/o Botschaft der Republik Südsudan
I. E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Südsudan
I. E. Frau Sitona Abdalla Osman
Fax: 030 – 206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de
Amnesty fordert:
- An die südsudanesische Regierung: Geben Sie bitte unverzüglich Informationen über das Schicksal und den Verbleib von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri bekannt und veröffentlichen Sie die Gründe für ihre anhaltende Inhaftierung, falls sie sich tatsächlich in staatlichem Gewahrsam befinden. Sofern keine Rechtsgrundlage für ihre Inhaftierung besteht, müssen sie umgehend freigelassen werden.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Dong Samuel Luak und Aggrey Idri während ihrer Haft weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden.
- Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden Männer Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl erhalten und erlauben Sie ihnen Familienbesuche.
- An die kenianische Regierung: Führen Sie bitte eine gründliche, zielführende und unparteiische Untersuchung zu den Fällen des Verschwindenlassens von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri durch und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.
Sachlage
Dong Samuel Luak, ein bekannter südsudanesischer Anwalt und Menschenrechtler, wird seit dem Abend des 23. Januar 2017 vermisst. Von Aggrey Idri, einem Regierungskritiker und Mitglied der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung in Opposition (SPLM-IO), fehlt seit dem 24. Januar 2017 jede Spur. Glaubwürdige Quellen gaben an, dass die Männer von den kenianischen Behörden festgenommen worden waren und ihnen die unmittelbare Abschiebung in den Südsudan drohe. Amnesty International erhielt später glaubwürdige Informationen, dass man die beiden Männer am 25. Januar 2017 in eine Gefängniseinrichtung der Zentrale des Geheimdienstes NSS im südsudanesischen Juba gebracht habe. Am 27. Januar wurden sie jedoch wieder von dort fortgebracht. Seitdem ist nichts über ihr Schicksal oder ihren Haftort bekannt.
Sowohl die südsudanesischen als auch die kenianischen Behörden streiten seit dem "Verschwinden" von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri durchgängig ab, sie in Gewahrsam zu halten oder irgendetwas mit ihrem "Verschwinden" zu tun zu haben. Die südsudanesische Regierung weigert sich, die Inhaftierung der beiden Männer zu bestätigen. In Kenia läuft derzeit eine polizeiliche Untersuchung zu den Umständen des "Verschwindens" von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und die Ergebnisse sind der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich gemacht worden.
Dong Samuel Luak war ein vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) anerkannter Flüchtling. Wenn er tatsächlich von den kenianischen Behörden abgeschoben worden ist, so stellt dies eine Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 dar. Aggrey Idri war Mitte Dezember 2013, kurz nach Ausbruch des Konflikts im Südsudan, nach Kenia gekommen und hatte sich dort mittels eines Besuchervisums aufgehalten. Wenn er tatsächlich von den kenianischen Behörden abgeschoben worden ist, so könnte dies möglicherweise gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen, da berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass er im Südsudan Misshandlungen ausgesetzt sein würde.
Hintergrundinformation
Dong Samuel Luak, ein bekannter südsudanesischer Anwalt und Menschenrechtler, wurde zuletzt am 23. Januar 2017 um etwa 21.00 Uhr im Zentrum von Nairobi gesehen, als er gerade in einen Bus nach Hause einsteigen wollte. Er kam jedoch nie zuhause an. Aggrey Idri ist Regierungskritiker und leitet das Komitee für Humanitäre Angelegenheiten der südsudanesischen Partei Sudanesische Volksbefreiungsbewegung in Opposition (SPLM-IO). Er wurde zuletzt am Morgen des 24. Januar 2017 um etwa 8.00 Uhr im Stadtteil Kilimani von Nairobi gesehen.
Die UN-Arbeitsgruppe zur Frage des Verschwindenlassens von Personen hat die Regierungen von Kenia und Südsudan dazu aufgerufen, das Schicksal und den Verbleib der beiden Männer zu klären. Die Bestätigung, dass Dong Samuel Luak und Aggrey Idri Ende Januar 2017 in Juba und im Gewahrsam der südsudanesischen Behörden waren, zeigt, dass sie rechtswidrig aus Kenia abgeschoben und in ein Land gebracht wurden, in dem ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderweitige Misshandlung widerfahren würden.
In dem NSS-Gefängnis, in dem Dong Samuel Luak und Aggrey Idri zwei Nächte verbringen mussten, werden Gefangene unter Bedingungen gehalten, die Folter und anderen Misshandlungen gleichkommen. Die Gefangenen erhalten eine einseitige Ernährung bestehend aus Bohnen und Posho (ein traditionelles Maisgericht). Die meisten Gefangenen schlafen auf dem Boden. Einige Männer sind geschlagen worden, vornehmlich während ihrer Verhöre oder als Form der Bestrafung. Im Juli 2016 ist ein Gefangener Berichten zufolge nach einer nicht behandelten Bandwurminfektion gestorben. Das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dessen Vertragsstaat Kenia ist, verbietet die Rückführung von Personen in Gebiete, in denen ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen würden. Dong Samuel Luak war ein vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) anerkannter Flüchtling. Wenn er tatsächlich von den kenianischen Behörden abgeschoben worden ist, so hat Kenia damit gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung gemäß der Flüchtlingskonvention von 1951 verstoßen.
Artikel 2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen definiert Verschwindenlassen als "die Festnahme, den Entzug der Freiheit, die Entführung oder jede andere Form der Freiheitsberaubung durch Bedienstete des Staates oder durch Personen oder Personengruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird". Das Verbot des Verschwindenlassens ist Teil des Völkergewohnheitsrechts, an das alle Staaten gebunden sind. Sowohl Folter als auch Verschwindenlassen gelten als völkerrechtliche Verbrechen.