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Autor nach wie vor unter Anklage

Sri Lanka
© www.planiglobe.com
Der preisgekrönte Autor Shakthika Sathkumara wurde am 1. April festgenommen, weil er auf seinem Facebook-Profil eine eigene Kurzgeschichte geteilt hatte. Nach vier Monaten im Gefängnis wurde er am 5. August gegen Kaution freigelassen. Er ist jedoch nach wie vor angeklagt und muss bei einem Schuldspruch mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Shakthika Sathkumara wurde nur deshalb inhaftiert, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Die gegen ihn erhobenen Anklagen müssen sofort und bedingungslos fallengelassen werden.
Appell an
Mr. Dappula de Livera
Attorney General’s Department
Hulftsdorp Street
Colombo 12
SRI LANKA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka
S. E. Herrn Karunasena Hettiarachchi
Niklasstraße 19
14163 Berlin
Fax: 030-809 097 57
E-Mail: slemb.berlin@mfa.gov.lk
Amnesty fordert:
- Ich möchte Sie dringend bitten, die Anklagen gegen Shakthika Sathkumara fallenzulassen.
- Bitte unterlassen Sie es, das IPbpR-Gesetz dazu zu benutzen, Autor_innen und Aktivist_innen zu bedrohen, zu schikanieren und sie strafrechtlich zu verfolgen, nur weil sie friedlich ihre Meinung äußern.
Sachlage
Der preisgekrönte srilankische Autor Shakthika Sathkumara wurde am 1. April willkürlich festgenommen, weil er eine Kurzgeschichte geschrieben und dann auf Facebook geteilt hatte. Am 5. August ordnete das Hohe Gericht von Kurunegala an, Shakthika Sathkumara gegen Kaution freizulassen. Allerdings ist er nach wie vor unter Paragraf 3(1) des Gesetzes zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR-Gesetz) und Paragraf 291(B) des Strafgesetzbuchs angeklagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Amnesty International betrachtete den Autor als gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wurde.
Der Einsatz des IPbpR-Gesetzes zur Inhaftierung und Strafverfolgung von Schriftsteller_innen, die friedlich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung machen, ist ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht und das in der srilankischen Verfassung garantierte Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit. Das Gesetz, das dem Schutz der Grundrechte der Menschen in Sri Lanka dient, wird nun missbraucht, um gegen diese Rechte zu verstoßen.
Hintergrundinformation
Shakthika Sathkumara wurde am 1. April 2019 festgenommen, als er auf einer Polizeiwache erschien, um eine Aussage zu einer Beschwerde zu machen, die buddhistische Mönche hinsichtlich seiner Kurzgeschichte eingereicht hatten. Er wurde unter Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291(B) des srilankischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Diese Paragrafen lassen eine Freilassung gegen Kaution seitens regulärer Amtsgerichte nicht zu. Deshalb befand sich Shakthika Sathkumara fast vier Monate lang in Haft. Seine nächste Anhörung soll am 30. September vor dem Obersten Gerichtshof stattfinden.
Shakthika Sathkumaras literarische Arbeit ist von mehreren Organisationen, darunter auch dem Ministerium für kulturelle Angelegenheiten und der Kulturabteilung des Ministerpräsidenten der Nordwestprovinz, für Auszeichnungen vorgeschlagen worden. Paragraf 3(1) des IPbpR-Gesetzes und Paragraf 291 des Strafgesetzbuchs kriminalisieren das Propagieren von rassistischem und religiösem Hass, der Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt schürt.
Die Festnahme von Shakthika Sathkumara ist Teil einer beunruhigenden Tendenz, das IPbpR-Gesetz dazu zu nutzen, friedlichen Aktivist_innen und Autor_innen in Sri Lanka die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit abzusprechen. Diese Rechte sind jedoch im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben. Im Mai 2019 wurde eine Frau namens M. R. Mazahima unter dem IPbpR-Gesetz festgenommen, weil sie eine Bluse mit dem Aufdruck eines Schiffsteuerrades getragen hatte. Als Begründung wurde von den anzeigenden Personen fälschlicherweise angegeben, dass dies ein buddhistisches Symbol sei. Sie wurde mehr als drei Wochen lang in Gewahrsam gehalten, bis ihr endlich Kaution gewährt wurde. Im Juni 2019 wurde dem Kolumnisten Kusal Perera unter dem IPbpR-Gesetz mit der Festnahme gedroht, weil er über den zunehmenden extremistischen Sinhala-Buddhismus in Sri Lanka geschrieben hatte.
Der willkürliche Einsatz des IPbpR-Gesetzes – das Menschenrechte schützen und nicht gegen sie verstoßen soll – hat zu einem schwierigen Klima im Land geführt. In Sri Lanka reagieren die Behörden extrem sensibel auf vermeintliche Verunglimpfungen des Buddhismus und werden direkt von bestimmten Gruppen buddhistischer Mönche beeinflusst, die die Festnahme und Strafverfolgung von Personen verlangen, von der sie meinen, dass sie die Religion verunglimpft haben.
Gemäß dem IPbpR, an dessen Umsetzung Sri Lanka gebunden ist, darf das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nur in einem engen, klar definierten Rahmen eingeschränkt werden. Einschränkungen dieser Rechte sind nur dann zulässig, wenn sie nötig sind, um die Rechte und Freiheiten anderer oder bestimmte öffentliche Interessen (wie z. B. die nationale bzw. öffentliche Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit oder Moral) zu schützen, und wenn sie für diesen Zweck nachweisbar notwendig sind. Indirekte oder direkte Kritik an einer Religion oder einem Glaubenssystem darf nicht als Volksverhetzung kriminalisiert werden.