Häftlingen in Pakistan droht Covid-19

Landkarte von Pakistan (auf Englisch)

Landkarte von Pakistan (auf Englisch)

Die Haftanstalten Pakistans sind völlig überfüllt. Da im Gefängnis Camp Jail in Lahore ein Häftling positiv auf das Coronavirus getestet wurde, hatten die Hohen Gerichte von Sindh und Punjab die Direktive erlassen, Häftlinge der Risikogruppen und Untersuchungshäftlinge vorerst freizulassen. Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat diese bedingten Freilassungen inzwischen wieder gestoppt. Wenn die pakistanische Regierung nicht sofort handelt, drohen die Gefängnisse des Landes zu Hotspots für die Verbreitung des Coronavirus zu werden.

Appell an

Staatspräsident

Honourable Mr Arif Alvi

President of the Islamic Republic of Pakistan

President’s Secretariat

Islamabad


PAKISTAN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Islamischen Republik Pakistan

S. E. Herrn Jauhar Saleem

Schaperstr. 29

10719 Berlin


Fax: 030-2124 4210

E-Mail: mail@pakemb.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, alle Gefangenen, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte in Haft sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
  • Ziehen Sie bitte in Betracht, ob angesichts der Epidemie bestimmte Häftlinge für eine Bewährungsstrafe oder eine vorzeitige Entlassung in Frage kommen, insbesondere ältere Häftlinge, die keine Bedrohung mehr für die Öffentlichkeit darstellen. Auch für Häftlinge, die einer Straftat angeklagt sind und auf ein Gerichtsverfahren warten, sollte die Möglichkeit einer vorläufigen Freilassung bestehen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Gefangene den gleichen Standard an Gesundheitsversorgung erhalten, der auch in der jeweiligen Gemeinde verfügbar ist. Das gilt auch für den Test sowie die Prävention und Behandlung von COVID-19.

Sachlage

Die Gefängnisse in Pakistan sind für 57.742 Personen ausgelegt. Doch derzeit befinden sich darin 77.275 Gefangene. Sie müssen dringend vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden. Insbesondere da schon ein Gefangener im Gefängnis Camp Jail in Lahore, in dem 3500 Menschen inhaftiert sind, am 24. März positiv auf den Virus getestet wurde und dennoch alle Freilassungen, die zum Schutz vor einer Ansteckung geplant waren, vom Obersten Gerichtshof des Landes gestoppt wurden.

Die Gefängnisse in Punjab sind besorgniserregend überfüllt, was einen räumlichen Abstand für Gefangene unmöglich macht. Mangelnde hygienische Verhältnisse verhindern, dass sich Vorsorgemaßnahmen wie das Händewaschen einhalten lassen.

Das Recht auf Gesundheit ist in mehreren Menschenrechtsabkommen verankert. Laut Artikel 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist die "Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten" Teil des Rechts auf Gesundheit. Vor dem Hintergrund einer sich ausbreitenden Epidemie gehört dazu die Verpflichtung der Staaten, dafür zu sorgen, dass Vorsorge, Güter, Dienstleistungen und Informationen für alle Personen verfügbar und zugänglich sind.

Die Zahl der Gefängnisinsassen muss dringend reduziert werden. Sollte die Regierung jetzt nicht handeln, könnten pakistanische Gefängnisse und Haftanstalten zu Hotspots für die Übertragung des Coronavirus werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Derzeit herrscht in den pakistanischen Gefängnissen eine Belegungsrate von 130 Prozent, bei schlechter Belüftung, unzureichender Bettenausstattung und begrenztem Zugang zu Arzneimitteln sowie Hygiene- und Sanitärprodukten. Auch wenn das Risiko einer Infektion mit COVID-19 für alle Menschen besteht, sorgen diese Haftbedingungen für eine extreme Zunahme des Infektionsrisikos.

Die Familien von Gefangenen äußern sich besorgt über die erhöhte Infektionsgefahr für ihre Angehörigen. In Punjab wurden Gefängnisbesuche vorerst für zwei Wochen untersagt.

Die Provinzregierungen von Sindh und Punjab hatten Maßnahmen wie vorzeitige Entlassungen und Tests in Gefängnissen angekündigt. Am 30. März entschied der Oberste Gerichtshof von Pakistan jedoch, alle vorzeitigen bedingten Haftentlassungen auszusetzen und begründete dies damit, dass nur der Oberste Gerichtshof eine Suo-Motu-Anordnung (eine Entscheidung die von eine_r Richter_in getroffen wird, ohne eine weitere Instanz hinzuzuziehen) vornehmen darf.

Laut dem Recht auf Gesundheit im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sollten Güter, Dienstleistungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens im Staat in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, für jeden ohne Diskriminierung zugänglich sein, die medizinische Ethik respektieren und kulturell angemessen sowie wissenschaftlich und medizinisch angemessen und von guter Qualität sein. Um als "zugänglich" zu gelten, müssen diese Güter und Dienstleistungen für alle zugänglich sein, insbesondere für die am stärksten gefährdeten oder marginalisierten Teile der Bevölkerung. Außerdem müssen sie für alle Teile der Bevölkerung physisch erreichbar und bezahlbar sein. Das Recht auf Gesundheit umfasst auch den Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen.

Gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte müssen die pakistanischen Behörden sicherstellen, dass alle Gefangenen unverzüglich Zugang zu medizinischer Versorgung und Behandlung erhalten. Die Bereitstellung medizinischer Versorgung für Gefangene ist Aufgabe des Staates. Gefangene sollten den gleichen Standard an Gesundheitsversorgung erhalten, der auch in der jeweiligen Gemeinde verfügbar ist. Das gilt auch für den Test sowie die Prävention und Behandlung von COVID-19. 

Verfügt eine Haftanstalt über eigene Krankenhauseinrichtungen, so müssen diese angemessen mit Personal und Geräten ausgestattet sein, um eine adäquate Behandlung und Betreuung der an sie überwiesenen Gefangenen zu gewährleisten. Gefangene, die eine spezielle, in den Gefängniseinrichtungen nicht mögliche Behandlung benötigen, sind in spezialisierte Einrichtungen oder in zivile Krankenhäuser zu verlegen.