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DEINE SPENDE WIRKT!
Mexiko: Küstenbewohner*innen schützen!
"Ohne den Planeten gibt es keine Zukunft": Demonstration in Mexiko für bessere Maßnahmen gegen den Klimawandel (Archivaufnahme).
© IMAGO / Pond5 Images
+++ Update: In der Nacht des 13. November vertrieb die Regierung alle Personen aus der Unterkunft, die sie ihnen zuvor zur Verfügung gestellt hatte, obwoh viele der Familien weder ein anderes Zuhause noch die Mittel haben, um Nahrung, medizinische Versorgung und Miete zu bezahlen. Bitte setzt euch weiter für die Menschen aus El Bosque ein. +++
Im Süden Mexikos wurden am 1. November wegen einer Flutwelle 84 Menschen aus dem Küstenort El Bosque in die nahegelegene Kleinstadt Frontera evakuiert. Die mexikanischen Behörden hatten bereits im April 2023 zugesagt, die Gemeinde umzusiedeln, da sie bereits seit 2019 akut durch das Ansteigen des Meeresspiegels bedroht ist. Obwohl dort seit Jahren Häuser und wichtige Infrastruktur durch die Auswirkungen der Klimakrise zerstört werden, ist die Umsiedlung bis jetzt nicht erfolgt. Angesichts der aktuellen humanitären Notlage müssen die Behörden die Menschenrechte der Bewohner*innen von El Bosque garantieren und unverzüglich für eine partizipative und gerechte Umsiedlung sorgen.
Appell an
Sr. Don
Andrés Manuel López Obrador
Presidente de México
Plaza de la Constitución S/N Palacio Nacional
Centro, Cuauhtémoc, Ciudad de México
México C.P. 06067
MEXIKO
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
S. E. Herrn Francisco Jose Quiroga Fernandes
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23 700
E-Mail: mexale@sre.gob.mx
Amnesty fordert:
- Bitte sorgen Sie dringend dafür, dass die Bewohner*innen von El Bosque (Tabasco) so schnell wie möglich umgesiedelt werden. Der Prozess muss partizipativ und gerecht verlaufen und die Menschenrechte der Betroffenen gewährleisten.
- Ergreifen Sie zudem Maßnahmen, um die durch den Klimawandel verursachten Risiken, Verluste und Schäden abzuwenden und abzumildern, z. B. durch robuste, menschenrechtsbasierte Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen.
Sachlage
Am 1. November mussten 84 Menschen wegen einer durch die Kaltfront 8 (Frente Frío 8) verursachten Flutwelle aus dem Küstenort El Bosque im mexikanischen Bundesstaat Tabasco evakuiert werden. Derzeit befinden sich 69 von ihnen in einer Notunterkunft in der Kleinstadt Frontera, die 12 km von El Bosque entfernt liegt. Die übrigen Evakuierten sind in die Ortschaft zurückgekehrt oder in andere Dörfer gezogen.
El Bosque ist ein Fischerdorf im Süden Mexikos, das von Meeresspiegelanstieg und Küstenerosion betroffen ist, welche durch die Klimakrise verstärkt werden. Seit 2019 ist der Küstenverlauf in El Bosque aufgrund ständiger Flutwellen und extremer Wetterereignisse um 200 Meter vorgerückt, was zur Zerstörung von Häusern und kommunaler Infrastruktur geführt hat. Im April 2023 begann die Gemeinde El Bosque, mit dem Ministerium für landwirtschaftliche und städtische Entwicklung (Secretaría de Desarrollo Agrario, Territorial y Urbano) und der Nationalen Wohnungskommission (Comisión Nacional de Vivienda en México) über eine mögliche Umsiedlung zu verhandeln. Dieser Prozess stagniert jedoch, sodass die Gemeinde erneuten extremen Wetterereignissen ausgesetzt ist, wie etwa den sintflutartigen Regenfällen im Zuge der Kaltfront 8 am 1. November.
Bereits vor dem 1. November waren in El Bosque mehr als 50 Häuser dem ansteigenden Meeresspiegel zum Opfer gefallen, deren Bewohner*innen entweder in örtlichen Notunterkünften unterkommen oder ganz wegziehen mussten. Auch meldet die Gemeinde seit einiger Zeit, dass Meerwasser in die Trinkwasserbrunnen von El Bosque eingedrungen war, die medizinische Versorgung weder verlässlich noch angemessen sei, und die Stromversorgung nur sporadisch funktioniere. Zudem seien die Kinder bereits vor der jüngsten Katastrophe aufgrund zerstörter Schulen gezwungen gewesen, den Unterricht in unzulänglichen Einrichtungen zu besuchen. Seit dem 1. November hat sich die Lage der Menschen in El Bosque noch weiter verschlechtert.
Hintergrundinformation
Gemäß internationaler Menschenrechtsnormen muss Mexiko Maßnahmen ergreifen, um die Risiken, Verluste und Schäden, die durch vorhersehbare und unvorhersehbare Auswirkungen des Klimawandels entstehen, abzuwenden bzw. abzumildern. Durch robuste Abschwächungs- und Anpassungsmaßnahmen könnte die Zahl der Menschen, die aufgrund der Folgen des Klimawandels umziehen müssen, verringert und eine weitere Verschärfung der durch den Klimanotstand verursachten Verluste und Schäden verhindert werden. Bedauerlicherweise hat sich die mexikanische Regierung dafür entschieden, die Ölproduktion weiter zu steigern, anstatt solide Verpflichtungen für eine gerechte Energiewende einzugehen, um die im Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die mexikanische Regierung versagt derzeit beim Schutz ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen, die am stärksten unter der Klimakrise zu leiden haben. Dies zeigt sich an der Situation in El Bosque sowie auch in Acapulco im Bundesstaat Guerrero – der Touristenort wurde am 25. Oktober von Hurrikan Otis heimgesucht, dem bisher stärksten Sturm an der mexikanischen Pazifikküste.
Die mexikanischen Behörden müssen zudem darauf achten, dass geplante, dauerhafte Umsiedlungen nur dann erfolgen, wenn es keine Alternative für die betroffenen Menschen gibt und menschenrechtliche Standards eingehalten werden. In Fällen, wie dem von El Bosque in Tabasco, wo die Umsiedlung dringend erfolgen muss, müssen die völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich Binnenvertreibung eingehalten werden, wonach eine dauerhafte Lösung für die vertriebenen Personen zu finden ist. Diese dauerhafte Lösung muss gewährleisten, dass die Vertriebenen diskriminierungsfrei in den Genuss aller ihrer Menschenrechte kommen. Dies betrifft u. a. die Rechte auf Sicherheit, auf einen angemessenen Lebensstandard (einschl. Zugang zu Nahrung, Wasser, angemessenem Wohnraum, Beschäftigung und Grundschulbildung) und auf Arbeit bzw. Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Vertriebene Personen müssen zudem Zugang zu wirksamen Mechanismen für die Wiederherstellung von Wohnraum, Landflächen und Eigentum erhalten bzw. angemessen entschädigt werden.