Mexiko: Behörden müssen Verschwundene suchen!
Plakate mit Fotos von vermissten Personen in der mexikanischen Stadt Culiacán (9. Februar 2026)
© AFP or licensors
Die Behörden in Oaxaca haben ein Suchprogramm für Verschwundene bis heute nicht verabschiedet, obwohl es seit über einem Jahr vorliegt. Die Folge: Trotz stark steigender Fallzahlen bleibt die Suche unkoordiniert und ineffektiv. Die Verzögerung verletzt internationale Menschenrechtsverpflichtungen Mexikos und verschärft die ohnehin kritische Lage weiter.
Setzt euch für Verschwundene in Mexiko ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
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Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Salomón Jara Cruz
Palacio de Gobierno de Oaxaca
Bustamante esquina Guerrero S/N
Plaza de la Constitución
CP. 68000, Oaxaca, MEXIKO
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten
S. E. Herrn Francisco Jose Quiroga Fernandes
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23 700
E-Mail: mexale@sre.gob.mx
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie auf, das staatliche Programm zur Suche nach vermissten Personen (Programa de Búsqueda de Personas Desaparecidas en el Estado de Oaxaca) unverzüglich zu bewilligen und umzusetzen.
- Stellen Sie sicher, dass alle nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Richten Sie zudem koordinierte und partizipative Suchmechanismen ein, die die Angehörigen von Verschwundenen und die Suchkollektive wirksam mit einbeziehen.
Sachlage
Die Behörden im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca haben es bislang versäumt, ein Programm zur Suche nach vermissten Personen (Programa de Búsqueda de Personas Desaparecidas en el Estado de Oaxaca) zu verabschieden – obwohl dieses unter maßgeblicher Beteiligung von Angehörigen bereits vor über einem Jahr fertiggestellt wurde. Die vorliegende finale Fassung war zuvor in mehreren Sitzungen erarbeitet und abgestimmt worden.
Die ausbleibende Bewilligung deutet auf einen gravierenden Mangel an politischem Willen und institutionellem Engagement hin. Sie untergräbt zentrale Rechte der Betroffenen und ihrer Familien auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung – ausgerechnet in einem Kontext, in dem die Zahl der Vermissten in Oaxaca drastisch gestiegen ist: von 418 im Jahr 2022 auf 760 im Jahr 2025.
Angehörige und Suchkollektive berichten zudem wiederholt von fehlendem ernsthaftem Dialog und anhaltenden institutionellen Versäumnissen, die ihre Suche nach den Verschwundenen behindern. Ohne ein verabschiedetes Programm bleiben Suchmaßnahmen zersplittert, unkoordiniert und weitgehend unwirksam, während Menschen weiterhin Opfer des Verschwindenlassens werden.
Die Verzögerung bei der Verabschiedung des Programms verstößt gegen die menschenrechtlichen Verpflichtungen Mexikos nach internationalen Menschenrechtsnormen und -standards, einschließlich der Vorgaben der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, die wirksame Suchmechanismen sowie den Schutz der Rechte von Opfern und ihren Angehörigen verbindlich vorsehen.
Hintergrundinformation
Im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca gelten nach offiziellen Angaben für 2026 insgesamt 805 Menschen als verschwunden. Daten zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Red Lupa zeigen zudem einen deutlichen Anstieg in den vergangenen Jahren: von rund 418 Fällen im Jahr 2022 auf über 700 in den Jahren 2024/2025. Oaxaca gehört zwar weiterhin zu den Bundesstaaten mit den niedrigsten Zahlen von Verschwundenen im Vergleich zu anderen Bundesstaaten des Landes, doch ist von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Rund 69 % der Bevölkerung von Oaxaca bezeichnen sich als indigen, 31 % sprechen eine indigene Sprache und 4,7 % identifizieren sich als afro-mexikanisch. In vielen dieser Gemeinden ist der Zugang zur Justiz aufgrund struktureller Hürden wie geografischer Isolation oder fehlender Dolmetscher*innen in den Staatsanwaltschaften stark eingeschränkt, was eine systematische Untererfassung nahelegt.
Die anhaltende Verzögerung bei der Verabschiedung des staatlichen Suchprogramms stellt nach vorliegenden Informationen einen Verstoß gegen das Allgemeine Gesetz über das Verschwindenlassen (Paragraf 2) sowie gegen das entsprechende Landesgesetz von Oaxaca (Paragraf 2, Abschnitte IV und V) dar. Das Programm soll Maßnahmen und Strategien zur interinstitutionellen Zusammenarbeit bündeln und als zentraler Orientierungsrahmen für eine wirksame staatliche Suchpolitik dienen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Behörden zu stärken und die Unterstützung für Familien, zivilgesellschaftliche Organisationen und die Bevölkerung insgesamt zu verbessern.
Auch nach internationalen Menschenrechtsverträgen, darunter das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sowie das Interamerikanische Übereinkommen über das Verschwindenlassen von Personen, ist Mexiko verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Aufklärung und zur Suche nach Verschwundenen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere gesetzgeberische, administrative und gerichtliche Schritte zur Ermittlung von Schicksal und Verbleib der Betroffenen. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission betont zudem die Pflicht der Staaten, ihre Institutionen und Mechanismen zur Suche, Lokalisierung und Identifizierung von Vermissten zu stärken, angemessen auszustatten und effektiv zu koordinieren.
Im April 2026 forderte der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) die UN-Generalversammlung auf, sich mit der Situation in Mexiko zu befassen, und verwies auf gravierende und anhaltende Defizite bei Prävention, Untersuchung und Suche. Die Sorge gilt auch Oaxaca: Das Fehlen eines bewilligten, funktionsfähigen und ausreichend finanzierten Suchprogramms beeinträchtigt die Fähigkeit des Bundesstaates erheblich, vermisste Personen zu finden und das Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Dies unterstreicht, dass umgehend institutionelle Maßnahmen ergriffen und die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen konsequent eingehalten werden müssen.