Republik Kongo: Zwei Menschenrechtler in Haft

Die Grafik zeigt eine Gefängnistür mit Gitterstäben.

Die kongolesischen Menschenrechtsverteidiger Alexandre Ibacka Dzabana und Christ Dongui werden wegen ihrer Menschenrechtsarbeit und Kritik an der Regierung willkürlich in Haft gehalten. Unbekannte Männer nahmen sie im März nacheinander fest und brachten sie in die Geheimdienstzentrale CID. Erst viel zu spät wurden sie der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Diese warf ihnen Verstoß gegen die Staatssicherheit vor und veranlasste ihre Untersuchungshaft. Sie befinden sich im Zentralgefängnis von Brazzaville, nur weil sie friedlich ihre Menschenrechte ausgeübt haben. Sie müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.

 

Appell an

Minister of Justice

Ange Aimé Bininga Ministre de la justice

et des droits humains et de la promotion des peuples autochtones

Avenue Charles de Gaulle,

B.P.1375, Brazzaville


REPUBLIK KONGO

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Kongo

S. E. Herrn Mamadou Kamara Dekamo

Wallstraße 69

10179 Berlin

Fax: 030-4847 9897

E-Mail: botschaftkongobzv@hotmail.de

Amnesty fordert:

  • Ich möchte Sie höflich auffordern, Alexandre Ibacka Dzabana und Christ Dongui umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie nur aufgrund ihres friedlichen Engagements festgenommen wurden.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Inhaftierten bis zu ihrer Freilassung vor Folter und anderer Misshandlung geschützt sind und regelmäßigen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien erhalten.

Sachlage

Die Menschenrechtsaktivisten Alexandre Ibacka Dzabana und Christ Dongui befinden sich derzeit im Zentralgefängnis der Hauptstadt Brazzaville in Untersuchungshaft. Alexandre Ibacka Dzabana ist der Präsident der Organisation Association M22 (Association de Familles et Amis des Victimes et Martyrs du M22) und Koordinator der kongolesischen Plattform der NGOs für Menschenrechte und Demokratie. Christ Dongui ist der Vizepräsident der Organisation Ras le Bol (frei übersetzt "Es reicht"). Beide wurden am 11. März bzw. 25. März von Unbekannten zuhause festgenommen, in Fahrzeuge gezwungen und zum Zentralen Nachrichten- und Dokumentationszentrum (CID) in Brazzaville gebracht. Im Gewahrsam des CID wurde ihnen der Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen verwehrt. Am 9. April wurden sie der Staatsanwaltschaft vorgeführt und des Verstoßes gegen die Staatssicherheit angeklagt. Die Staatsanwaltschaft veranlasste ihre Verlegung in die Untersuchungshaft im Zentralgefängnis von Brazzaville, wo sie sich bis heute befinden. Ein Datum für ihren Prozess ist noch nicht bekannt.

Der Verein Ras le Bol setzte sich im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vom 21. März für faire und transparente Wahlen ein. Am 24. März, dem Tag vor seiner Festnahme, nahm Christ Dongui an einer Pressekonferenz teil, um auf mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl hinzuweisen.  Alexandre Ibacka Dzabana ist ein bekannter Regierungskritiker. Er beteiligte sich an der Organisation einer Demonstration, die am 6. März einen "inklusiven nationalen Dialog" zwischen der Regierung, den Oppositionsparteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Freilassung der politischen Gefangenen forderte. Diese Demonstration wurde von den Behörden verboten. Amnesty International ist daher besorgt, dass die Festnahme und Inhaftierung von Alexandre Ibacka Dzabana und Christ Dongui im Zusammenhang mit ihrem friedlichen Menschenrechts- und politischen Aktivismus stehen. Mit diesen Aktivitäten üben sie lediglich friedlich ihre Rechte auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung aus.

Der 77-jährige Alexandre Ibacka Dzabana leidet an hohem Blutdruck. Alter und Blutdruck würden ihn im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus zusätzlich gefährden. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden die Resolution 466/2020 der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker beachten, die die Staaten auffordert, Menschenrechtsverteidiger_innen als Teil umfassenderer Maßnahmen zur Reduzierung der Überbelegung von Gefängnissen und anderen Haftorten freizulassen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Festnahme und Inhaftierung von Personen, die friedlich ihre Menschenrechte ausüben, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, sich friedlich zu versammeln, sowie das harte Durchgreifen gegen friedliche Dissident_innen verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards. Der CID ist befugt, Personen festzunehmen und in Gewahrsam zu halten, muss dabei aber im Einklang mit der Strafprozessordnung handeln. In Paragraf 48 der Strafprozessordnung ist festgelegt, dass Personen innerhalb von 72 Stunden nach ihrer Festnahme einem_r Staatsanwält_in vorgeführt werden müssen und nur mit einer schriftlichen Entscheidung dieser Stelle weitere 48 Stunden festgehalten werden können. Dies wurde bei Alexandre Dzabana und Christ Dongui nicht beachtet. Sie befanden sich bereits 29 bzw. 15 Tage lang in Gewahrsam, bevor sie dem_r Staatsanwält_in vorgeführt wurden. Die fehlende Rechtsgrundlage für ihre Inhaftierung macht ihren Gewahrsam bei der CID rechtswidrig und willkürlich. Die Republik Kongo verstößt damit gegen ihre eigene Verfassung, die in Artikel 9 festschreibt, dass "[...] niemand willkürlich beschuldigt, festgenommen oder inhaftiert werden darf". Das Land verstößt auch gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen. Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker hat in ihrer Resolution 466/2020 zu Gefängnissen und Haftbedingungen in Afrika alle Mitgliedstaaten aufgefordert, für die Dauer der Corona-Pandemie verschiedene Gruppen von Inhaftierten freizulassen, darunter auch Menschenrechtsverteidiger_innen, "um die Überbelegung der Gefängnisse zu verringern und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen".

Die Inhaftierung von Alexandre Ibacka Dzabana und Christ Dongui erfolgt inmitten eines allgemeinen harten Vorgehens gegen alle, die eine Behörde oder die Regierungsführung in der Republik Kongo kritisieren bzw. dafür verantwortlich machen, die Situation der wirtschaftlichen und sozialen Rechte verschlechtert zu haben. Auch diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 hielten, werden zur Zielscheibe. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Amnesty-Bericht von 2021 On the back of the crisis. Violations of the right to health and repression of economic and social rights defenders in the Republic of Congo.