Schikane gegen Menschenrechtler_innen

Gladwell Otieno

Gladwell Otieno bei einer Podiumsdiskussion der Heinrich Böll-Stiftung am 27. April 2016 in Berlin.

Das kenianische Koordinierungsgremium für Nichtregierungsorganisationen hat am 16. August angedroht, George Kegoro, den Geschäftsführer der Kenya Human Rights Commission, Gladwell Otieno, die Geschäftsführerin des African Center for Open Governance (AfriCOG) und Maina Kiai, den früheren Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und Vorstandsmitglied von AfriCOG, festnehmen zu lassen.

Appell an

Dr Fred Matiang’i Office of the President

Ministry of Interior & Coordination
of National Government

Harambee House, Harambee Avenue

P.O. Box 30510 - 00100

Nairobi, KENIA

Sende eine Kopie an

Kabinettssekretärin

Dr Amina Mohammed

Ministry of Foreign Affairs and International Trade

Old Treasury Building

P.O. Box 30551-00100, Nairobi

KENIA


E-Mail: cabsecmfa@gmail.com

Botschaft der Republik Kenia

S. E. Herrn Joseph Kipng'etich Magutt

Markgrafenstraße 63, 10969 Berlin

Fax: 030-25 92 66 50

E-Mail: office@kenyaembassyberlin.de

Amnesty fordert:

  • Wirken Sie bitte auf das NGO-Koordinierungsgremium ein, damit jegliche Form von Schikane und Einschüchterung auf zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger_innen unterlassen wird.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass das Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen (Public Benefits Organization Act) aus dem Jahr 2013 wirksam umgesetzt wird, um sicherzustellen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in einem sicheren und konstruktiven Klima ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen arbeiten können.
  • Bitte unterlassen Sie die Strafverfolgung und andere rechtliche Maßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte ergriffen werden.

Sachlage

George Kegoro, Geschäftsführer der Kenya Human Rights Commission (KHRC), Gladwell Otieno, Geschäftsführerin von AfriCOG und Maina Kiai, früherer UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und Vorstandsmitglied von AfriCOG, wurden zwischen dem 14. und dem 16. August vom kenianischen Koordinierungsgremium für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) scharf angegriffen. Das NGO-Koordinierungsgremium ist für die Registrierung, Koordinierung und Unterstützung, aller nationalen und internationalen NGOs, die in Kenia tätig sind, zuständig. Das Koordinierungsgremium warf der KHRC am 14. August und der AfriCOG am 15. August finanzielle und administrative Unregelmäßigkeiten vor. Die kenianische Steuerfahndung, die Leitung der Kriminalpolizei und die kenianische Zentralbank wurden aufgefordert, Maßnahmen gegen beide Organisationen zu ergreifen. Sie sollten ihre Konten einfrieren und den Vorstand und die Geschäftsführung der AfriCOG festnehmen und strafrechtlich verfolgen.

Am 16. August durchsuchte die Steuerfahndung in Begleitung der Polizei die Büros der AfriCOG. Sie legten dabei Durchsuchungsbefehle vor, die im Widerspruch zu den beiliegenden eidesstattlichen Erklärungen standen. Die Beamt_innen sagten, sie würden auf Anordnung des NGO-Koordinierungsgremiums handeln. Der amtierende Innenminister brach die Durchsuchung mittendrin ab.

Am 20. August wurde Maina Kiai ungefähr zwei Stunden lang am Jomo Kenyatta Flughafen festgehalten. Er konnte erst nach der Einwilligung des Leiters der Einwanderungsbehörde das Land verlassen.

Amnesty International befürchtet, dass diese führenden Organisationen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Regierungsführung einsetzen, ebenso wie einzelne Menschenrechtsverteidiger_innen durch Drohungen und fortgesetzte Haftandrohungen schikaniert und eingeschüchtert werden sollen – mit dem Ziel, sie zum Schweigen zu bringen und von ihrer rechtmäßigen Menschenrechtsarbeit abzuhalten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 8. August fanden in Kenia Präsidentschaftswahlen statt. Die oppositionelle Koalition National Super Alliance hat im Anschluss das Wahlergebnis angefochten. Die beiden Organisationen, gegen die nun vorgegangen wird, KHRC und AfriCOG, sind Teil eines Zusammenschlusses von zivilgesellschaftlichen Organisationen in Kenia, der sich "Kura Yangu, Sauti Yangu" [Meine Stimme, meine Wahl] nennt und im Bereich Wahlen und Wahlbeobachtung tätig ist. Dieser Zusammenschluss hat Berichte veröffentlicht, die die Gesetzmäßigkeit des Wahlprozesses und das Wahlergebnis in Zweifel ziehen.

Das NGO-Koordinierungsgremium kündigte an, KHRC am 14. August aus dem Register zu nehmen und beschuldigte die Organisation, sie hätten illegale Bankkonten, würden ihre Steuern nicht zahlen, Ausländer_innen ohne Arbeitserlaubnis beschäftigen und den Vorstandsmitgliedern geheime Zahlungen zukommen lassen. Zu den Vorstandsmitgliedern gehörte auch die scheidende Amnesty International Regionaldirektorin für Ostafrika. Das NGO-Koordinierungsgremium hatte bereits im Jahr 2015 versucht, die KHRC aus dem Register zu nehmen. Damals wurden dieselben Anschuldigungen erhoben. In der Klageschrift 495 des Jahres 2015 entschied der Oberste Gerichtshof folgendes: "Die Maßnahmen, die vom Beklagten(NGO-Koordinierungsgremium) zum Schaden des Klägers eingeleitet wurden, namentlich die Anordnung der Streichung des Klägers (KHRC) aus dem Register und das Einfrieren der Konten des Klägers, (…) sind mit der Verfassung unvereinbar und daher null und nichtig."

Am 15. August sendete das NGO-Koordinierungsgremium einen Brief an die Leitung der Kriminalpolizei, in dem es AfriCOG beschuldigt, sich nicht als NGO registriert zu haben und sie darum bittet, AfriCOG zu schließen und die Geschäftsführer_innen und Mitglieder festzunehmen. Am 16. August wurden die Büroräume von AfriCOG von der kenianischen Steuerfahndung in Begleitung der Polizei durchsucht. Die wissenschaftlich arbeitende NGO AfriCOG ist als gemeinnütziges Unternehmen (ähnlich einer gGmbH) eingetragen und deshalb nicht verpflichtet, sich beim NGO-Koordinierungsgremium registrieren zu lassen. Keine der beiden Organisationen hatte bislang die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dieses Recht ist jedoch in der Kenianischen Verfassung und in internationalen Verträgen, deren Vertragsstaat Kenia ist, verbrieft. Beide Organisationen haben Rechtsmittel eingelegt.