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Kenia: Rechtswidrige Zwangsräumung
Menschen in Kenia protestieren im März 2012 gegen Zwangsräumungen.
© Amnesty International (Fotograf: Riccardo Gangale)
Bei einer rechtswidrigen Zwangsräumung durch die Kenya Railways Corporation wurden am 5. Februar um 22.30 Uhr 3.500 Bewohner_innen der Siedlung Kibos im Kisumu County aus ihren Häusern vertrieben. Bewaffnete Polizist_innen setzten Tränengas ein, und als die Bulldozer die Unterkünfte abrissen, wurde ein Kind unter den Trümmern begraben und starb. Bei den Bewohner_innen handelt es sich um Angehörige der nubischen Bevölkerung, die eigenen Angaben zufolge keinen schriftlichen Räumungsbescheid erhalten hatten. Dieses rechtswidrige Vorgehen verstößt gegen das Moratorium für Zwangsräumungen während der Covid-19-Pandemie, das der Präsident am 11. Mai 2020 erlassen hatte.
Appell an
Fred Matiang’i
Cabinet Secretary of the Ministry of Interior
P.O Box 30510- 00100
Nairobi
KENIA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Kenia
Frau Esther Nyambura Mungai
Geschäftsträgerin a.i.
Markgrafenstraße 63
10969 Berlin
Fax: 030-25 92 66 50
E-Mail: office@kenyaembassyberlin.de
Amnesty fordert:
- Führen Sie bitte eine unparteiische und unabhängige Untersuchung durch und ziehen Sie alle Verantwortlichen für die rechtswidrigen Zwangsräumungen, den Tod eines Kindes, die unverhältnismäßige Gewaltanwendung, die Missachtung des Gerichtsurteils und den Verstoß gegen das vom Präsidenten ausgerufene Räumungsmoratorium zur Verantwortung, auch diejenigen in Führungspositionen.
- Ergreifen Sie dringend konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle aus Kibos Vertriebenen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen haben, darunter angemessene Alternativunterkünfte, Entschädigungen und Garantien, dass dies künftig nicht wieder geschieht.
- Setzen Sie alle von Kenya Railways geplanten Zwangsräumungen aus, bis neue Räumungs- und Umsiedlungsrichtlinien für staatliche Stellen erlassen wurden, die internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen. Betonen Sie bitte öffentlich, dass alle Behörden das Moratorium zur Aussetzung von Räumungen während der Covid-19-Pandemie einzuhalten haben, bis angemessene rechtliche und verfahrenstechnische Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind.