Haftstrafen bestätigt

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 10. Dezember hielt ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen die beiden Menschenrechtsverteidiger aus Rostow am Don, Yan Sidorov und Vladislav Mordasov, aufrecht und bestätigte ihre Verurteilung zu mehr als sechs Jahren Haft. Sie sind gewaltlose politische Gefangene und müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Der Schuldspruch sollte aufgehoben und ihre Folter- und Misshandlungsvorwürfe unverzüglich untersucht werden.

Zwei junge Männer mit kurz geschorenen Haaren umarmen sich und lächeln in die Kamera. Yan Sidorov (links) trägt einen roten Pulli und Vladislav Mordasov (rechts) ein blau-schwarz kariertes Hemd.

Yan Sidorov (links) und Vladislav Mordasov (rechts), Rostow am Don, Russland, Juni 2019

Sachlage

Am 10. Dezember hielt ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen die beiden Menschenrechtsverteidiger aus Rostow am Don, Yan Sidorov und Vladislav Mordasov, aufrecht und bestätigte ihre Verurteilung zu mehr als sechs Jahren Haft. Sie sind gewaltlose politische Gefangene und müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Der Schuldspruch sollte aufgehoben und ihre Folter- und Misshandlungsvorwürfe unverzüglich untersucht werden.

Am 10. Dezember hielt das Dritte Berufungsgericht bei einer Anhörung in Rostow am Don im Südwesten von Russland den Schuldspruch der Menschenrechtsverteidiger Yan Sidorov und Vladislav Mordasov wegen des Versuchs, einen Aufstand zu organisieren, aufrecht und bestätigte ihre Gefängnisstrafe. Damit bestätigte das Berufungsgericht das Urteil eines Gerichts erster Instanz, das am 4. Oktober Yan Sidorov zu sechs Jahren und sechs Monaten und Vladislav Mordasov zu sechs Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt hatte.

Die beiden wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie am 5. November 2017 versucht hatten, eine friedliche Mahnwache im Zentrum von Rostow am Don durchzuführen. Damit wollten sie Anwohner_innen unterstützen, die ihre Wohnungen in einer erstklassigen Lage der Stadt im August desselben Jahres durch ein verdächtig weiträumiges Feuer verloren hatten. Zu der Zeit war Yan Sidorov gerade 18 Jahre und Vladislav Mordasov 21 Jahre alt. Amnesty International betrachtet beide als gewaltlose politische Gefangene.

Trotz der allem Anschein nach konstruierten Vorwürfe, wiesen die Richter_innen des Berufungsgerichts ihr Rechtsmittel nach nur einer Stunde Beratung ab und bestätigten den Schuldspruch und das Strafmaß. Der Rechtsbeistand von Yan Sidorov hat angekündigt, dass er mit seinem Mandanten alles unternehmen wird, um ein weiteres Rechtsmittel und eine Überprüfung der Entscheidung zu erwirken. Dazu gehört auch eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Zeit, die Yan Sidorov und Vladislav Mordasov bereits seit dem 5. November 2017 in Untersuchungshaft verbracht haben, wird auf die Haftzeit angerechnet.

Amnesty International wird sich auf andere Weise weiter für Yan Sidorov und Vladislav Mordasov einsetzen und ihre unverzügliche und bedingungslose Freilassung fordern. Denn sie sind gewaltlose politische Gefangene, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung inhaftiert sind.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.