Drohende Hinrichtung

Das Bild zeigt ein Kellergewölbe mit zwei Beetgestellen aus rostigem Stall, ohne Matratze

Gefängniszelle für zum Tode verurteilte Personen in der belarussischen Hauptstadt Minsk (Archivbild)

Viktar Serhil ist in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden, nachdem der Oberste Gerichtshof am 31. Januar 2020 seinen Schuldspruch und das Todesurteil bestätigt hat. Viktar Serhil kann bei Präsident Lukaschenko nun ein Gnadengesuch einreichen, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Präsident diesem stattgibt. Wenn das Gnadengesuch abgelehnt wird, könnte Viktar Serhil unmittelbar danach hingerichtet werden.

Appell an

Volha Ivanauna Chuprys
Chairperson of the Clemency Commission
Presidential Administration
Vul. Karla Marksa, 38
220016 Minsk
BELARUS

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Belarus
S. E. Herrn Denis Sidorenko
Am Treptower Park 32
12435 Berlin

Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by

Amnesty fordert:

  • Ich bitte Sie, in Ihrer Position als Vorsitzende des Begnadigungsausschusses alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Hinrichtung von Viktar Serhil gestoppt wird – ebenso wie alle weiteren anstehenden Hinrichtungen in Belarus.
  • Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe ein offizielles Hinrichtungsmoratorium verhängt wird.

Sachlage

Am 25. Oktober 2019 befand das Regionalgericht von Brest Viktar Serhil für schuldig, ein acht Monate altes Mädchen ermordet zu haben, und verurteilte ihn zum Tode. Die Mitangeklagte und Mutter des Kindes, Natallia Kolb, wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt, weil in Belarus Frauen nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Nach der Bestätigung des Todesurteils durch den Obersten Gerichtshof droht Viktar Serhil nun unmittelbar die Hinrichtung.

Viktar Serhil wurde eines furchtbaren Verbrechens für schuldig befunden, der Staat darf aber auch in solchen Fällen nicht auf die Todesstrafe zurückgreifen. Denn die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen und hat deshalb keinen Platz im heutigen Strafjustizsystem. Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, in dem immer noch Hinrichtungen stattfinden.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Trotz des fortgesetzten Dialogs zwischen der internationalen Gemeinschaft und den belarussischen Behörden über ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe wurden in Belarus 2019 mindestens drei Männer hingerichtet und drei Männer zum Tode verurteilt.

Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, in dem immer noch Hinrichtungen stattfinden. Präsident Lukaschenko hat kürzlich erneut bestätigt, dass er die Beibehaltung der Todesstrafe unterstützt.

Trotzdem scheint der anhaltende Druck der Zivilgesellschaft in Belarus als auch der internationalen Gemeinschaft eine Wirkung zu haben. So ist die Parlamentarische Arbeitsgruppe zur Todesstrafe in Belarus vor kurzem in Parlamentarische Arbeitsgruppe zur Prüfung der Abschaffung der Todesstrafe umbenannt worden. Dies kann als positives und eindeutiges Anzeichen einer Absicht der Behörden gewertet werden, die Todesstrafe abzuschaffen.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt. Die Todesurteile werden unter strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilten selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Die Behörden weigern sich, den Familien die Leichname der Hingerichteten auszuhändigen oder ihnen mitzuteilen, wo sie begraben wurden. Die Geheimhaltung der Hinrichtungen in Belarus stellt nach Einschätzung von UN-Gremien eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung der Familienangehörigen dar.

Hinrichtungen werden zum Teil auch dann vollzogen, wenn der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierung aufgefordert hat, diese für die Dauer der Überprüfung der Fälle auszusetzen. Seit 2010 ist das in 13 Fällen geschehen.