Zweieinhalb Jahre Gefängnis

Diese Urgent Action ist beendet.

Bereits am 24. Dezember 2020 wurden die vier Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi freigelassen. Einen Tag zuvor hatte sie der Präsident von Burundi begnadigt. Die vier waren am 22. Oktober 2019 in der Provinz Bubanza willkürlich festgenommen worden, wo sie über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe berichten wollten. Alle vier arbeiten für Iwacu – eines der wenigen unabhängigen Nachrichtenportale, die noch in Burundi tätig sind.

Menschen vor einer gelben Installation aus Wasserkanistern mit dem Schriftzug "FREI"

Freiheit!: Eine Licht-Installation für die Menschenrechte

Am 30. Januar verurteilte das Gericht in Bubanza im Nordwesten Burundis vier Journalist_innen des unabhängigen Nachrichtenportals Iwacu zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Ihr Fahrer wurde freigesprochen. Die vier Journalist_innen haben Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Amnesty geht davon aus, dass die Vier nur deshalb strafrechtlich verfolgt werden, weil sie ihrer journalistischen Tätigkeit nachgegangen sind.

Appell an

Generalstaatsanwalt

Sylvestre Nyandwi

Parquet général

B. P. 105, Bujumbura

BURUNDI

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Burundi

I. E. Frau Else Nizigama Ntamagiro

Berliner Straße 36

10715 Berlin

Fax: 030-234 567 20

E-Mail: ambabuberlin2019@yahoo.com

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie die Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi bitte umgehend und bedingungslos frei und heben Sie das Urteil auf.

Sachlage

Die vier Iwacu-Journalist_innen Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi wurden am 30. Januar von einem Gericht in Bubanza zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die vier waren am 22. Oktober 2019 bei ihrer Ankunft in der Provinz Bubanza zusammen mit ihrem Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen worden. Laut Iwacu waren die vier Jorurnalist_innen mit ihrem Fahrer dorthin gefahren, um von dort über gemeldete Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe zu berichten. Adolphe Masabarakiza wurde am 20. November 2019 gegen Kaution freigelassen, die vier Journalist_innen mussten in Haft bleiben. Der Fahrer wurde am 30. Januar 2020 freigesprochen. Die zu Haftstrafen verurteilten Journalist_innen legten am 21. Februar 2020 Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Die ursprüngliche Anklage "Konspiration zur Untergrabung der Staatssicherheit" war bei der Urteilsverkündung in "unmöglicher Versuch der Untergrabung der Staatssicherheit" geändert worden. Das Gericht gestattete es den Rechtsbeiständen der Journalist_innen nicht, Argumente gegen diese neue Anklage vorzubringen.

Amnesty International geht davon aus, dass die vier Journalist_innen nur aufgrund ihrer journalistischen Tätigkeit und der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit strafrechtlich verfolgt werden. Das Verhalten, das zu ihrer Verurteilung führte – eine Recherchereise mit dem Ziel, über aktuelle Ereignisse zu berichten – entspricht genau dem Tätigkeitsprofil von Journalist_innen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die vier Journalist_innen und ihr Fahrer hatten vor Antritt der Reise die Provinzbehörden wie üblich über ihre Reisepläne unterrichtet – nur, um bei ihrer Ankunft festgenommen zu werden.

Zunächst waren sie in den Zellen einer Polizeiwache festgehalten worden. Am 26. Oktober 2019 verfügte dann die Staatsanwaltschaft der Provinz ihre Verlegung in das Zentralgefängnis von Bubanza. Am 31. Oktober entschied das Gericht von Bubanza, dass sie dort weiterhin in Haft bleiben müssten. Noch am gleichen Tag wurden sie wegen "Untergrabung der Staatssicherheit" angeklagt. In einer Stellungnahme vom 31. Oktober erklärte der Generalstaatsanwalt, dass die fünf nicht wegen ihrer Funktion als Journalist_innen inhaftiert seien, sondern allein aufgrund der Anklagepunkte.

Am 20. November 2019 bestätigte das Berufungsgericht in Ntahangwa die Entscheidung des Gerichts in Bubanza, die Journalist_innen in Haft zu halten, und ordnete die Freilassung des Fahrers gegen Kaution an.

Iwacu zählt zu den wenigen unabhängigen Nachrichtenportalen, die noch in Burundi tätig sind. Seit Beginn der aktuellen Krise im April 2015 stehen Journalist_innen, Menschenrechtsaktivist_innen und Mitglieder der Opposition im Visier der Behörden. Viele wurden gezwungen, ins Exil zu gehen.

Damals hatte Präsident Pierre Nkurunziza angekündigt, eine dritte Amtszeit anzustreben. Seine Kandidatur löste Massendemonstrationen aus, da viele der Ansicht waren, dass dieses Vorgehen gegen das Friedensabkommen von Arusha verstößt, das im Jahr 2000 einen zehnjährigen Bürgerkrieg beendet hatte. Laut dem Abkommen sind nur zwei Amtszeiten für das Staatsoberhaupt vorgesehen, was 2005 in der Verfassung von Burundi bestätigt wurde. Die Demonstrationen gegen eine dritte Amtszeit von Präsident Pierre Nkurunziza wurden 2015 von den Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst. Zahlreiche Menschen wurden festgenommen, verletzt, gefoltert oder getötet. Viele werden seitdem vermisst.

Am 13. und 14. Mai 2015 versuchte eine Gruppe hochrangiger Militärs, die Regierung von Präsident Pierre Nkurunziza zu stürzen. Nach diesem Putschversuch wurden mehrere unabhängige Sender von Sicherheitskräften verwüstet und zerstört, darunter Radio Publique Africaine, Radio Tele Renaissance und Radio Isanganiro. Sie wurden beschuldigt, mit den Putschist_innen sympathisiert und deren Nachrichten veröffentlicht zu haben.

Esdras Ndikumana, Korrespondent von Radio France Internationale (RFI) und Agence France Presse, wurde am 2. August 2015 vom burundischen Geheimdienst (Service National de Renseignement – SNR) festgenommen. Im Gewahrsam wurde er gefoltert und noch am selben Tag freigelassen. Er hatte Fotos an dem Ort gemacht, an dem General Adolphe Nshimirimana getötet worden war, der Präsident Pierre Nkurunziza nahestand. Im Dezember 2015 musste der Gründer und Direktor von Iwacu, Antoine Kaburahe, das Land verlassen. Zuvor verhörte ihn die Staatsanwaltschaft, da ihm Kontakte zu Soldat_innen unterstellt wurden, die für den gescheiterten Putschversuch am 13. und 14. Mai 2015 verantwortlich sein sollen. Ein weiterer Iwacu-Journalist, Jean Bigirimana, ist seit 22. Juli 2016 "verschwunden". Seine Kolleg_innen geben an, dass er unter einem Vorwand nach Bugarama außerhalb von Bujumbura gelockt worden sei: Dort sollte er angeblich Informationen zu einem Fall erhalten, an dem er zu jener Zeit arbeitete. Es wird vermutet, dass er in Bugarama vom burundischen Geheimdienst SNR festgenommen wurde. Nachdem sich Jean Bigirimanas Ehefrau öffentlich zu seinem Verschwindenlassen geäußert hatte, wurde sie bedroht. Daraufhin war seine Familie gezwungen, ins Exil zu gehen.