Journalist zu Haft- und Geldstrafe verurteilt

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Am 24. Dezember 2019 wurde der Investigativjournalist Ignace Sossou zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht befand ihn der Diffamierung für schuldig, weil er auf Twitter Aussagen des Generalstaatsanwalts zitiert hatte. Dieser hatte auf einer Konferenz der französischen Medienentwicklungsagentur CFI gesprochen. Der Generalstaatsanwalt erklärte, seine Aussagen seien aus dem Kontext gerissen worden, und reichte Klage beim Gericht der ersten Instanz gegen Ignace Sossou ein.

Appell an

Präsident der Republik

President

Patrice Talon

Palais de la Marina

Cotonou

BENIN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Benin

I.E. Frau Josseline Louise Marie Da Silva Gbony

Englerallee 23

14195 Berlin

Fax: (030) 236 31 47 40


E-Mail: diplo@ambassade-benin.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ignace Sossou umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da er sich willkürlich in Haft befindet, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausgeübt hat.
  • Stellen Sie bitte außerdem sicher, dass das Digitalgesetz vom 20. April 2018 so abgeändert wird, dass es mit internationelen Standards für freie Meinungsäußerung in Einklang gebracht wird.

Sachlage

Am 18. Dezember 2019 veröffentlichte Ignace Sossou mehrere Tweets, in denen er Aussagen des Generalstaatsanwalts auf einer Konferenz der französichen Medienentwicklungsagentur CFI zitierte. In einem der Tweets schrieb er, der Generalstaatsanwalt habe Benins Digitalgesetz als "eine Waffe" bezeichnet, die gegen Journalist_innen eingesetzt werden kann. Zudem kritisierte der Journalist die Entscheidung der Regierung, während der Wahl im April 2019 den Internetzugang abzuschalten. Der Generalstaatsanwalt erklärte als Reaktion auf die Twitternachrichten, Ignace Sossou habe seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen, und erstattete Anzeige gegen den Journalisten wegen Diffamierung in den Sozialen Medien.

Am 20. Dezember 2019 nahmen Vertreter_innen der Behörde zur Bekämpfung von Cyberkriminalität gemeinsam mit Angehörigen der zentralen Polizeiwache den Journalisten in Godomey im Süden Benins fest. Die Wohnung von Ignace Sossou wurde durchsucht und sein Mobiltelefon von der technisch-wissenschaftlichen Abteilung der Polizei analysiert.

Am 24. Dezember 2019 führte man den Journalisten einem Richter vor. Er bestätigte, die Twitternachrichten geschrieben, den Generalstaatsanwalt aber nicht diffamiert zu haben. Der Journalist wurde zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 200.000 CFA-Franc (ca. 300 Euro) verurteilt. Er befindet sich derzeit im Gefängnis Maison d’Arret Prison in Cotonou. Ignace Sossou hat Rechtsmittel gegen den Schuldspruch eingelegt und wartet nun auf den Termin für das Berufungsverfahren.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Inhaftierung des Journalisten willkürlich ist und einen Verstoß gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt. Amnesty International ist angesichts des allgemeinen Klimas der Unterdrückung und der unrechtmäßigen Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit in Benin besorgt. Die Behörden müssen die Rechte von Journalist_innen, Blogger_innen, Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen respektieren, schützen und fördern, wie es den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes entspricht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Benin sind in weniger als zwei Jahren mindestens 17 Journalist_innen, Blogger_innen und politische Aktivist_innen auf der Grundlage des Digitalgesetzes von 2018 strafrechtlich verfolgt worden. Einige der repressiven Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit.

Nachdem die französische Agentur CFI zunächst erklärt hatte, sie distanziere sich von Publikationen und dieser Art des Vorgehens, weil es unethisch sei und dem Ansehen der gesamten Berufsgruppe schade, sprach sie dann eine "Entschuldigung dafür aus, wie sich die ganze Sache entwickelt hat, in der [Ignace Sossou] zum Opfer wurde".

In einem anderen Fall war Ignace Sossou im August 2019 strafrechtlich verfolgt worden, weil man ihm vorwarf, im Zusammenhang mit zwei Artikeln über Steuerhinterziehung in Benin "Falschinformationen" verbreitet zu haben. Er wurde vom erstinstanzlichen Gericht in Cotonou zu einem Monat Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 500.000  CFA-Franc (ca. 700 Euro) verurteilt.