Häftlingen droht COVID-19-Ansteckung

Zeichnung einer Figur mit Arztkoffer

Vladislav Sharkovsky und Emil Ostrovko sitzen seit 2018 wegen geringfügiger, gewaltfreier Drogendelikte im Gefängnis. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme waren sie 17 Jahre alt. Der Gesundheitszustand der beiden ist schlecht und die zunehmende Zahl der COVID-19-Erkrankungen stellt ein großes Risiko für sie dar – wie für viele andere Häftlinge auch.

Appell an

Präsident

Alexander Lukaschenko

President of Belarus

Ul. Karla Marksa, 38

220016 Minsk

BELARUS

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Belarus

S. E. Herrn Denis Sidorenko

Am Treptower Park 32

12435 Berlin


Fax: 030-5363 5923


E-Mail: germany@mfa.gov.by

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, unverzüglich eine vorzeitige oder bedingte Entlassung von Vladislav Sharkovsky und Emil Ostrovko zu genehmigen, da sie aufgrund von COVID-19 einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
  • Bitte sorgen Sie für die Einsetzung eines Prozesses, um die Notwendigkeit der fortgesetzten Inhaftierung aller Gefangenen in Belarus, die einem erhöhten COVID-19-Risiko ausgesetzt sind, unverzüglich zu überprüfen. Dies betrifft auch Menschen mit bereits bestehenden Erkrankungen.
  • Bitte überprüfen sie die Drogenbekämpfungspolitik des Landes. Beenden Sie die Praxis der Inhaftierung von Minderjährigen wegen geringfügiger, gewaltloser Drogendelikte gemäß Artikel 328 und ergreifen Sie Maßnahmen, um alle Kinder und Jugendlichen, sowie Personen, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig waren, freizulassen.

Sachlage

Vladislav Sharkovsky und Emil Ostrovko gehören zu den vielen Jugendlichen in Belarus, die als Minderjährige wegen geringfügiger, gewaltfreier Drogendelikte Haftstrafen verbüßen müssen. Fälle wie diese geben im Land und auf internationaler Ebene immer mehr Anlass zur Sorge. Die Regierung wurde bereits mehrfach aufgefordert, sie und andere freizulassen und die drakonische Drogenbekämpfungspolitik von Belarus einer Prüfung zu unterziehen.

Beide Gefangenen haben schwere gesundheitliche Probleme. Emil Ostrovko leidet unter chronischem Asthma. Vladislav Sharkovsky war vor seiner Festnahme ein gesunder Teenager, doch sein Gesundheitszustand hat sich in der Haft verschlechtert. So leidet er mittlerweile an einem hartnäckigen, wiederkehrenden Husten, Sehstörungen und seit neuestem an einer tiefen Venenthrombose. Seiner Mutter zufolge klagte er am 9. März 2020 morgens über Magenschmerzen und wurde später zur Essenszeit bewusstlos. Er erhielt eine Spritze, doch die Magenschmerzen dauerten an, und das medizinische Personal des Gefängnisses gab ihm keine Informationen über die Art seiner Erkrankung.

Angesichts der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus ist die Gesundheit und möglicherweise auch das Leben dieser und unzähliger weiterer Gefangener in Gefahr, und diese Gefahr wird täglich größer. Staaten haben die Pflicht, die Notwendigkeit einer fortgesetzten Inhaftierung zu überprüfen und sollten angesichts der derzeitigen Pandemie eine vorzeitige oder bedingte Freilassung oder andere alternative Maßnahmen ohne Freiheitsentzug für aktuell inhaftierte Personen in Betracht ziehen. Dabei müssen die Behörden die individuellen Umstände und Risiken für gefährdete Gruppen berücksichtigen, zu denen Menschen mit schweren gesundheitlichen Problemen oder einem geschwächten Immunsystem gehören. Kein Verfahren einzusetzen, in denen Gefangene aufgrund medizinischer Umstände eine vorzeitige oder bedingte Entlassung beantragen können, könnte eine Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf darstellen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Vladislav Sharkovsky verbüßt eine zehnjährige und Emil Ostrovko eine sechsjährige Haftstrafe (ursprünglich waren es in seinem Fall acht Jahre). Auch wenn es sich um getrennte Fälle handelt, haben die beiden – und zahlreiche weitere Jugendliche in Belarus – vieles gemeinsam. Beide waren als Kurier für anonyme Internetfirmen tätig und wurden 2018 im Alter von 17 Jahren festgenommen. Beide wurden von der Polizei misshandelt und ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wurde verletzt. Beide wurden als Teil einer Gruppe wegen Drogenhandels zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Vladislav Sharkovsky erhielt jedoch eine längere Haftstrafe, weil er als Teil einer "organisierten Gruppe" verurteilt wurde, was als schwereres Verbrechen gilt. Auffallend ist jedoch, dass in keinem der beiden Fälle jemals andere Mitglieder der "Gruppe" identifiziert und strafrechtlich verfolgt wurden.

In Belarus werden Drogendelikte per Gesetz und in der Praxis sehr hart bestraft. Zwar stehen keine offiziellen Zahlen zur Verfügung, doch Schätzungen zufolge müssen derzeit Tausende Minderjährige wegen geringfügiger, gewaltfreier Drogendelikte lange Gefängnisstrafen verbüßen. In manchen Fällen geht man davon aus, dass die Betroffenen keine absichtliche Straftat begangen haben, sondern dass man ihnen etwas angehängt hat, weil sie nicht mit den Beamt_innen kooperiert haben, die von ihnen Informationen über andere mutmaßliche Straftäter_innen erhalten wollten.

Minderjährigen, denen Drogendelikte vorgeworfen werden, drohen vom Moment der Festnahme sowie bei den Ermittlungen und Gerichtsverfahren zahlreiche Menschenrechtsverletzungen. Nach ihrer Verurteilung werden sie häufig entgegen internationaler Menschenrechtsstandards unter haarsträubenden Bedingungen in Haft gehalten.

Nur allzu häufig fallen Minderjährige in Belarus den betrügerischen Praktiken anonymer Personen zum Opfer, die online Drogen verkaufen. So werden sie durch die Werbung für "Kurierdienste" zum Handel mit illegalen Drogen verleitet, manchmal ohne ihr Wissen oder genaue Kenntnis der Art ihres "Jobs". Sie werden als mutmaßliche Drogenhändler_innen verhaftet, weil sie Pakete mit illegalen Substanzen an ihre Kund_innen ausgeliefert haben. In der Regel wissen sie nicht, wer hinter den Internetfirmen steht, die sie beschäftigen. Dennoch werden sie nach Absatz 3 oder 4 von Artikel 328 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus als Teil einer "Gruppe" oder einer "organisierten Gruppe" strafrechtlich verfolgt, wobei diese Straftaten mit mindestens sechs (früher acht) bzw. zehn Jahren bestraft werden.

Amnesty International fordert die Freilassung aller nach Artikel 328 verfolgten Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig waren, unabhängig davon, nach welchem Absatz des Artikels sie angeklagt oder verurteilt wurden. 

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, dessen Vertragsstaat Belarus ist, schreibt vor, dass die Festnahme oder Inhaftierung von Minderjährigen stets nur als letztes Mittel erfolgen darf und so kurz wie möglich gehalten werden muss. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert Staaten regelmäßig auf, Minderjährige wegen der Konsumierung oder des Besitzes von Drogen nicht zu kriminalisieren. Der Ausschuss empfiehlt, Minderjährige wegen der Nutzung von Drogen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, für Minderjährige, denen geringfügige, gewaltfreie Drogendelikte vorgeworfen werden, Alternativen zur Kriminalisierung in Betracht zu ziehen.