Anklagen müssen fallengelassen werden

Protestschild mit der Aufschrift "Journalismus ist kein Verbrechen" steht auf dem Boden

Der Journalist und Menschenrechtsverteidiger Agba Jalingo wurde auf Kaution aus dem Gefängnis von Calabar im südnigerianischen Bundesstaat Cross River freigelassen. Trotzdem sieht er sich – wie seine beiden Kollegen Omoyele Sowore und Olawale Adebayo Bakare (Mandate) – weiterhin konstruierten Anklagen wegen Landesverrats gegenüber. Alle drei hatten die Regierung aufgefordert, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Sollten sie schuldig gesprochen werden, drohen ihnen lebenslange Haftstrafen.

Appell an

Muhammadu Buhari

Nigerian Presidential Complex

Aso Rock Presidential Villa


Federal Capital Territory

Abuja

NIGERIA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Bundesrepublik Nigeria

S.E. Herr Yusuf Maitame Tuggar

Neue Jakobstraße 4


10179 Berlin

Fax: 030-2123 0212

E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie die Anklagen gegen Agba Jalingo, Omoyele Sowore und Olawale Adebayo Bakare (Mandate) sofort bedingungslos fallen.

Sachlage

Agba Jalingo, Olawale Adebayo Bakare (auch bekannte als "Mandate") und Omoyele Sowore sind in Nigeria angeklagt. Sie wurden bereits auf Kaution freigelassen, aber es liegen noch immer konstruierte Anklagen gegen sie vor.

Der Journalist Agba Jalingo wurde angeklagt, Landesverrat und landesverräterische Verbrechen begangen sowie falsche Informationen veröffentlicht und zu Terrorismus aufgewiegelt zu haben. Er hatte einen Artikel veröffentlicht, in dem er die Regierung des Bundesstaates Cross River aufforderte, Rechenschaft über den Verbleib von 500 Millionen Naira (etwa 1,25 Millionen Euro) abzulegen, die für die Cross River Mikrokreditbank zugesagt und bereitgestellt wurden.

Omoyele Sowore und Olawale Adebayo Bakare (Mandate) werden beschuldigt, eine unter dem Hashtag #RevolutionNow geplante Protestveranstaltung zur Einforderung einer regelkonformen Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte in Nigeria geplant zu haben. Dies betrachtet die Regierung als Landesverrat und als Aufruf, die Regierung auf undemokratische Weise zu stürzen. Agba Jalingo, Olawale Adebayo Bakare (Mandate) und Omoyele Sowore wurden angeklagt, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich ausgeübt haben. Deshalb müssen die Anklagen gegen sie umgehend und bedingungslos fallengelassen werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Hohe Bundesgericht in Calabar im Bundesstaat Cross River entschied am 13. Februar, dem Journalisten Agba Jalingo Kaution zu gewähren. Zuvor war Agba Jalingo 174 Tage in Haft: zunächst in einer Polizeizelle und später im Gefängnis von Calabar. Am 17. Februar hatte Agba Jalingo alle Kautionsbedingungen erfüllt und wurde aus dem Gefängnis entlassen. Zuvor waren bereits zwei Kautionsanträge abgelehnt worden. Die nächsten Verhandlungstermine sind für den 6., 7. und 8. April anberaumt.

Auch zwei Kollegen von Agba Jalingo, Omoyele Sowore und Olawale Adebayo Bakare (Mandate), bleiben weiterhin angeklagt, nachdem sie gegen Kaution aus dem Gewahrsam des Staatssicherheitsdienstes in Abuja freigelassen wurden. Omoyele Sowore befindet sich in der nigerianischen Hauptstadt Abuja, die er aufgrund seiner Kautionsauflagen nicht verlassen kann. Dort findet auch der Prozess gegen ihn statt, weit weg von seiner Familie. Mit der Presse darf er nicht sprechen. Am 13. Februar wurde Omoyele Sowore gemeinsam mit Olawale Adebayo Bakare (Mandate) dem Gericht vorgeführt. Die Verhandlung konnte jedoch nicht stattfinden, da die Staatsanwaltschaft der Verteidigung noch keine Kopien der Beweisunterlagen zugestellt hatte. Das Gericht hat nun die Tage vom 11.-13. März für die Fortführung des Verfahrens festgelegt.

Der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft wird in Nigeria immer mehr eingeschränkt, da die nigerianischen Behörden immer drastischer gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung vorgehen. Behörden schüchtern Journalist_innen, Blogger_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen mittels verbalen und körperlichen Angriffen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ein. Viele dieser Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen sehen sich mit willkürlichen Anklagen wie "Verleumdung", "Terrorismus", "Cyberstalking", "Entführung", "Hausfriedensbruch" oder "Diebstahl von Staatsdokumenten" konfrontiert. Für die Strafverfolgung dieser Anklagen werden – neben anderen Gesetzen – auch das Gesetz gegen Internetkriminalität und das Gesetz gegen Terrorismus (Cybercrime Act and Terrorism [Prevention] [Amendment] Act 2013) herangezogen. Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz gegen Terrorismus die Todesstrafe vor.

Der nigerianische Senat entscheidet derzeit über zwei strenge Gesetzesvorlagen zur freien Meinungsäußerung im Internet. Eine davon sieht in Fällen von "Hassrede" die Todesstrafe vor. Die beiden Gesetzesvorlagen werden von der nigerianischen Regierung unterstützt. Sie stellen eine neue, alarmierende Eskalationsstufe des Versuchs seitens der Regierung dar, Nutzer_innen der Sozialen Medien zu zensieren und freie Meinungsäußerungen zu unterbinden.

Die vorgeschlagenen Gesetzesvorlagen zur Bildung einer Nationalkommission zum Verbot von Hassrede und zum Schutz vor Falschaussagen und Manipulation im Internet würden den Behörden willkürliche Befugnisse an die Hand geben, um das Internet abzuschalten oder den Zugang zu Sozialen Medien zu beschränken. Kritik an der Regierung könnte dann mit einer bis zu dreijährigen Haftstrafe geahndet werden.