Amnesty Report Tschechische Republik 02. Juni 2016

Tschechien 2016

 

Die Europäische Kommission setzte 2015 das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen Diskriminierung von Roma fort. Die Regierung leitete Maßnahmen ein, um die Bildungschancen von Roma-Kindern zu verbessern. Die routinemäßige Inhaftierung von Flüchtlingen und Migranten stieß im In- und Ausland auf Kritik.

Diskriminierung von Roma

Bildung Das von der Europäischen Kommission 2014 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien wegen Diskriminierung von Roma-Kindern im Bildungswesen ging weiter. Nach Ansicht der Kommission verstieß das Land gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, weil Roma-Kinder in Schulen und Klassen für Schüler mit leichten geistigen Behinderungen überrepräsentiert waren und dort ein Drittel aller Schüler stellten. Das Parlament verabschiedete im März 2015 eine Reform des Schulgesetzes, die Fördermaßnahmen vorsah, um Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf an Regelschulen zu unterrichten. Sie soll am 1. September 2016 in Kraft treten. Im Mai 2015 entließ der Ministerpräsident den Bildungsminister, nachdem sich Mitarbeiter beschwert hatten, sie seien von ihm gemobbt worden. Am 17. Juni wurde seine Nachfolgerin ernannt, die im Bereich Menschenrechte Erfahrung hat. Am 23. September 2015 brachte die Regierung eine Änderung des Schulgesetzes auf den Weg, durch die ein verpflichtendes Vorschuljahr eingeführt wird. Die Bildungsministerin kündigte im September an, man erwäge, gesonderte Bildungseinrichtungen für Schüler mit leichten geistigen Behinderungen ganz abzuschaffen.

Wohnen Ein im Oktober 2015 veröffentlichter Regierungsbericht zur Lage der Roma-Minderheit kam zu dem Schluss, dass gemäß der offiziellen Definition etwa die Hälfte der 242 000 Roma als sozial ausgegrenzt gelten konnte. Im selben Monat legte die Regierung einen Rahmenentwurf für sozialen Wohnungsbau vor, um den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für Bedürftige zu verbessern. Er sieht die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zum sozialen Wohnungsbau für das Jahr 2016 vor.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Ein Gesetzentwurf des Ministers für Menschenrechte zur Entschädigung von Roma-Frauen, die zwischen 1966 und 2012 zwangssterilisiert wurden, stieß bei der Regierung am 1. Oktober 2015 auf Ablehnung. Der Entwurf sollte den betroffenen Frauen zu Wiedergutmachung, z. B. durch finanzielle Entschädigung, verhelfen, und zwar auch in Fällen, in denen diese auf gerichtlichem Wege aufgrund von Verjährungsfristen nicht mehr eingefordert werden konnte. Der Menschenrechtskommissar des Europarats forderte Ministerpräsident Bohuslav Sobotka im Oktober 2015 in einem Schreiben nachdrücklich auf, das Gesetz zu verabschieden. Der Regierungschef lehnte diese Empfehlung mit der Begründung ab, dies sei nicht notwendig.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Von Juni bis September 2015 beteiligten sich in der Hauptstadt Prag und in anderen Städten Hunderte Menschen an Protestkundgebungen, die sich gegen Flüchtlinge und Migranten richteten. In einigen Fällen gab es Gegendemonstrationen von Bürgern, die sich für die Rechte von Flüchtlingen und gegen Rassismus einsetzten.

Unterstützergruppen von Flüchtlingen waren Drohungen rechtsextremer Organisationen ausgesetzt. Im September 2015 wurden am Schaufenster und an der Tür des Gemeindezentrums Kašpárek in Pardubice Aufkleber mit der Aufschrift "Tod den Verrätern" angebracht, auf denen eine Schlinge abgebildet war. Das Gemeindezentrum hatte wenige Tage zuvor eine Lebensmittelsammlung und andere Hilfsaktionen für Flüchtlinge organisiert. Die Polizei teilte den Medien mit, bei ihren Untersuchungen gehe sie von einer Ordnungswidrigkeit aus.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

Die Regierung lehnte eine Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU weiter ab. Der Ministerpräsident forderte im Oktober 2015 mehr Befugnisse für die EU-Grenzschutzagentur Frontex zum Schutz der Außengrenze des Schengenraums. Meinungsumfragen zufolge lehnten 50% der Bevölkerung politische Maßnahmen ab, die darauf abzielten, Flüchtlinge aufzunehmen, die vor bewaffneten Konflikten geflohen waren.

Anfang 2015 begann die Polizei mit Routinekontrollen in Zügen auf der Suche nach Migranten, die nicht die notwendigen Einreisedokumente besaßen. Personen ohne gültige Visa wurden in Gewahrsam genommen und für die Dauer des Abschiebeverfahrens in eine Hafteinrichtung gebracht. Die nichtstaatliche Organisation für Flüchtlingshilfe (Organizace pro pomoc uprchlíku˚m) teilte im September 2015 mit, im Haftzentrum Beˇlá-Jezová befänden sich 700 Flüchtlinge und Migranten, überwiegend aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Da die Einrichtung lediglich für 260 Menschen ausgelegt war, mussten zahlreiche Flüchtlinge und Migranten in einer Turnhalle, Militärzelten und Containern schlafen.

Die Ombudsfrau stellte im Oktober 2015 fest, die Lebensbedingungen in Beˇlá-Jezová seien schlimmer als in einem Gefängnis und kämen erniedrigender Behandlung gleich. Erwachsene würden mit Handschellen gefesselt dorthin gebracht und jeden Abend von der Polizei kontrolliert. Sie seien unter unhygienischen Bedingungen untergebracht und erhielten ihr Essen von Polizeibeamten, die Sturmhauben und Helme tragen würden. Zudem müssten die Flüchtlinge und Migranten für ihren Aufenthalt pro Monat rd. 260 Euro bezahlen. In seinem Antwortschreiben vom 13. Oktober 2015 nahm das Innenministerium keinerlei Bezug auf die geäußerte Besorgnis und wies die Empfehlung der Ombudsfrau zurück, Familien mit Kindern nicht mehr in Beˇlá-Jezová unterzubringen.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte kritisierte am 22. Oktober 2015 die Behandlung von Migranten und Flüchtlingen und äußerte sich besorgt über deren routinemäßige Inhaftierung. Der Sprecher des Staatspräsidenten sagte, die Kritik sei Teil einer Kampagne gegen Tschechien. Am 17. November nahm Präsident Miloš Zeman in Prag an einer Kundgebung teil, die von der Gruppe Block gegen den Islam (Blok proti islámu) organisiert wurde. In seiner Ansprache sagte er, in Tschechien gebe es eine halbe Million Ausländer, mit denen es "keine Probleme" gebe. Ihre Kultur sei "mit den europäischen Werten in vollem Maße vereinbar", es sei "keine Kultur der Attentäter, keine Kultur des religiösen Hasses".

Folter und andere Misshandlungen

In psychiatrischen Einrichtungen kam es nach wie vor zu Misshandlungen von Patienten mit geistigen Behinderungen. Der Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter forderte im März 2015, die Praxis, unruhige Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern von Polizisten fixieren zu lassen, müsse beendet werden. Außerdem zeigte sich der Ausschuss besorgt über den Einsatz von Netzbetten als Schutz- oder Fixierungsmaßnahme, oftmals über extrem lange Zeiträume hinweg, und bekräftigte seine Forderung, diese Betten aus psychiatrischen Kliniken zu entfernen und durch geeignetere Maßnahmen wie Betten mit seitlichen Begrenzungen zu ersetzen, wenn Schutzmaßnahmen erforderlich seien.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Im November 2015 erkannte das Bezirksgericht Prostejov einen Adoptionsbeschluss an, den ein Bezirksgericht in Kalifornien auf Antrag eines schwulen Paares 2007 gefällt hatte. Das in den USA lebende tschechisch-französische Paar hatte die Anerkennung beantragt, um nach Tschechien ziehen und dort weiterhin sein Recht auf Familienleben ausüben zu können. Das Bezirksgericht Prosteˇjov argumentierte, die Anerkennung des Adoptionsbeschlusses diene dem Wohl des Kindes, auch wenn die tschechischen Rechtsvorschriften gleichgeschlechtlichen Paaren keine Adoption erlaubten.

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