Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportFinnland01.06.2016 Finnland 2016 Trotz begrenzter Verbesserungen durch Reformen bei Einwanderungs- und Asylgesetzen gaben die Haftbedingungen für minderjährige Asylsuchende und Migranten auch weiterhin Anlass zur Sorge. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt existierten nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportFinnland04.05.2015 Finnland 2015 Asylsuchende und Migranten waren in ungeeigneten Einrichtungen inhaftiert. Eine Untersuchung hinsichtlich Finnlands Beteiligung am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse ergab keine Beweise. Für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gab es nach wie vor keine ausreichenden Hilfsangebote. Transgender sahen sich bei der offiziellen Anerkennung ihrer gewünschten Geschlechtsidentität nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert.
Amnesty JournalUsbekistan06.04.2010 Der Zeuge aus dem Foltergefängnis Für die Ermittlungen gegen die "Sauerland-Gruppe" verhörte die Bundesanwaltschaft einen Zeugen in einem usbekischen Gefängnis. Dort wird regelmäßig gefoltert.