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Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen. Amnesty ReportAngola03.05.2012 Angola 2012 Die Behörden schränkten die Versammlungsfreiheit unter Anwendung exzessiver Gewalt, durch willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Anklagen wegen angeblicher Straftaten ein. Die Polizei war für mehrere Todesfälle durch exzessive Gewaltanwendung verantwortlich. Journalisten sahen sich immer stärkeren Einschränkungen ausgesetzt. Zwei Journalisten wurden wegen Verleumdung verurteilt, weil sie kritische Artikel geschrieben hatten. Im Berichtsjahr gab es weitere rechtswidrige Zwangsräumungen. Die Regierung hatte zugesichert, 450 Familien ein neues Zuhause zu geben, die 2004 und 2006 bei Zwangsräumungen aus ihren Wohnungen vertrieben worden waren, hielt ihre Zusage jedoch nicht ein. Nach wie vor wurden die Menschenrechte von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) verletzt, die aus Angola ausgewiesen wurden. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportAngola10.05.2011 Angola 2011 Mehrere Personen wurden festgenommen und wegen Verbrechen gegen den Staat angeklagt. Einige blieben ohne Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran. Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran. Amnesty ReportMarokko19.05.2010 Marokko und Westsahara 2010 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2009 im Zusammenhang mit der internen oder externen staatlichen Sicherheit stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, deren Berichterstattung über die Monarchie als grenzüberschreitend gewertet wurde, Befürworter der Selbstbestimmung in der Westsahara und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Adl-wa al-Ihsan wurden schikaniert, festgenommen und strafrechtlich verfolgt. 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Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportAngola03.05.2012 Angola 2012 Die Behörden schränkten die Versammlungsfreiheit unter Anwendung exzessiver Gewalt, durch willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Anklagen wegen angeblicher Straftaten ein. Die Polizei war für mehrere Todesfälle durch exzessive Gewaltanwendung verantwortlich. Journalisten sahen sich immer stärkeren Einschränkungen ausgesetzt. Zwei Journalisten wurden wegen Verleumdung verurteilt, weil sie kritische Artikel geschrieben hatten. Im Berichtsjahr gab es weitere rechtswidrige Zwangsräumungen. Die Regierung hatte zugesichert, 450 Familien ein neues Zuhause zu geben, die 2004 und 2006 bei Zwangsräumungen aus ihren Wohnungen vertrieben worden waren, hielt ihre Zusage jedoch nicht ein. Nach wie vor wurden die Menschenrechte von Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) verletzt, die aus Angola ausgewiesen wurden.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportAngola10.05.2011 Angola 2011 Mehrere Personen wurden festgenommen und wegen Verbrechen gegen den Staat angeklagt. Einige blieben ohne Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran.
Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran.
Amnesty ReportMarokko19.05.2010 Marokko und Westsahara 2010 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2009 im Zusammenhang mit der internen oder externen staatlichen Sicherheit stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten, deren Berichterstattung über die Monarchie als grenzüberschreitend gewertet wurde, Befürworter der Selbstbestimmung in der Westsahara und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Adl-wa al-Ihsan wurden schikaniert, festgenommen und strafrechtlich verfolgt.