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Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportVietnam22.05.2013 Vietnam 2013 Die Unterdrückung von Regierungskritikern und Aktivisten nahm im Jahr 2012 zu und äußerte sich in starken Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportVietnam08.05.2012 Vietnam 2012 Dissidenten waren 2011 weiterhin Repressionen ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen strengen Beschränkungen. Die Behörden gingen gezielt gegen Kritiker der Regierungspolitik - darunter auch sozial und politisch engagierte Personen - vor. Im Berichtszeitraum fanden mindestens neun Gerichtsverfahren gegen insgesamt 20 Dissidenten statt. Vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1999 wurden herangezogen, um gewaltfrei für soziale und politische Veränderungen eintretende Menschen strafrechtlich zu belangen. Die Regierung zensierte weiterhin das Internet. Die Nutzung sozialer Netzwerke soll aber dennoch gestiegen sein, da Umgehungstools genutzt wurden, um die Restriktionen auszuhebeln. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Angehörige religiöser und ethnischer Gruppen, die als regierungskritisch galten, waren weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Laut Medienberichten wurden 23 Männer zum Tode verurteilt und fünf hingerichtet; die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher liegen. Offizielle Statistiken über die Todesstrafe wurden nach wie vor unter Verschluss gehalten. Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportVietnam11.05.2011 Vietnam 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit unterlagen 2010 weiterhin erheblichen Einschränkungen. Es wurden neue Bestimmungen zur Überwachung des Internets eingeführt. Die brutale Unterdrückung von friedlichen Dissidenten und für die Menschenrechte engagierten Personen hielt an. Die Behörden griffen zunehmend auf die Anklage des Versuchs zum "Umsturz" der staatlichen Ordnung zurück, wenn sie gegen friedliche Dissidenten vorgingen. Gegen gewaltlose politische Gefangene ergingen nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Einige Dissidenten wurden festgenommen und mussten lange Zeit in Untersuchungshaft verbringen, andere wurden unter Hausarrest gestellt. Mitglieder einiger religiöser Gruppen wurden schikaniert und misshandelt. Gegen mindestens 34 Personen ergingen Todesurteile, Informationen über die Anwendung der Todesstrafe wurden jedoch geheim gehalten. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportVietnam22.05.2013 Vietnam 2013 Die Unterdrückung von Regierungskritikern und Aktivisten nahm im Jahr 2012 zu und äußerte sich in starken Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportVietnam08.05.2012 Vietnam 2012 Dissidenten waren 2011 weiterhin Repressionen ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung unterlagen strengen Beschränkungen. Die Behörden gingen gezielt gegen Kritiker der Regierungspolitik - darunter auch sozial und politisch engagierte Personen - vor. Im Berichtszeitraum fanden mindestens neun Gerichtsverfahren gegen insgesamt 20 Dissidenten statt. Vage formulierte Bestimmungen des Strafgesetzbuchs von 1999 wurden herangezogen, um gewaltfrei für soziale und politische Veränderungen eintretende Menschen strafrechtlich zu belangen. Die Regierung zensierte weiterhin das Internet. Die Nutzung sozialer Netzwerke soll aber dennoch gestiegen sein, da Umgehungstools genutzt wurden, um die Restriktionen auszuhebeln. Zahlreiche gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Angehörige religiöser und ethnischer Gruppen, die als regierungskritisch galten, waren weiterhin Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Laut Medienberichten wurden 23 Männer zum Tode verurteilt und fünf hingerichtet; die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch höher liegen. Offizielle Statistiken über die Todesstrafe wurden nach wie vor unter Verschluss gehalten.
Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportVietnam11.05.2011 Vietnam 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit unterlagen 2010 weiterhin erheblichen Einschränkungen. Es wurden neue Bestimmungen zur Überwachung des Internets eingeführt. Die brutale Unterdrückung von friedlichen Dissidenten und für die Menschenrechte engagierten Personen hielt an. Die Behörden griffen zunehmend auf die Anklage des Versuchs zum "Umsturz" der staatlichen Ordnung zurück, wenn sie gegen friedliche Dissidenten vorgingen. Gegen gewaltlose politische Gefangene ergingen nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Einige Dissidenten wurden festgenommen und mussten lange Zeit in Untersuchungshaft verbringen, andere wurden unter Hausarrest gestellt. Mitglieder einiger religiöser Gruppen wurden schikaniert und misshandelt. Gegen mindestens 34 Personen ergingen Todesurteile, Informationen über die Anwendung der Todesstrafe wurden jedoch geheim gehalten.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.