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Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportNeuseeland08.05.2015 Neuseeland 2015 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden nicht im gleichen Umfang durch Gesetze geschützt wie bürgerliche und politische Rechte. Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori waren in den Haftanstalten nach wie vor überrepräsentiert. Gewalt in der Familie war weit verbreitet und die Kinderarmut unvermindert hoch. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportNeuseeland27.05.2013 Neuseeland 2013 Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören. Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportNeuseeland08.05.2015 Neuseeland 2015 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden nicht im gleichen Umfang durch Gesetze geschützt wie bürgerliche und politische Rechte. Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori waren in den Haftanstalten nach wie vor überrepräsentiert. Gewalt in der Familie war weit verbreitet und die Kinderarmut unvermindert hoch.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportNeuseeland27.05.2013 Neuseeland 2013 Ein neues Gesetz drohte die Rechte von Asylsuchenden zu untergraben. Es herrschte weiterhin ein hohes Maß an Kinderarmut, von der die Gemeinschaften der indigenen Maori und der Pazifik-Insulaner unverhältnismäßig stark betroffen waren. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet, die Behörden versäumten es jedoch, ausreichend Daten darüber zu sammeln, in welchem Ausmaß Frauen von Gewalttaten betroffen waren. Hierbei fehlten vor allem Datenerhebungen zu Frauen, die Minderheiten angehören.
Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet.