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Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten. Amnesty ReportMyanmar07.06.2016 Myanmar 2016 Die Behörden traten der zunehmenden religiösen Intoleranz und der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime nicht wirksam entgegen. Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter. Amnesty ReportHaiti01.06.2016 Haiti 2016 Begleitet von gewalttätigen Auseinandersetzungen fanden Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen statt. Mehr als 60 000 Menschen, die durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Hunderte haitianischer Migran-ten, die entweder freiwillig aus der Dominikanischen Republik zurückgekehrt oder von dort abgeschoben worden waren, wurden in Übergangslagern ohne Zugang zur Grundversorgung untergebracht. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten.
Amnesty ReportMyanmar07.06.2016 Myanmar 2016 Die Behörden traten der zunehmenden religiösen Intoleranz und der Anstiftung zu Diskriminierung und Gewalt gegen Muslime nicht wirksam entgegen. Dies führte dazu, dass buddhistische Nationalisten im Vorfeld der Parlamentswahlen im November 2015 erheblich an Macht und Einfluss gewannen. Die Lage der verfolgten ethnischen Minderheit der Rohingya verschlimmerte sich weiter.
Amnesty ReportHaiti01.06.2016 Haiti 2016 Begleitet von gewalttätigen Auseinandersetzungen fanden Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen statt. Mehr als 60 000 Menschen, die durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, konnten noch immer nicht in ihre Heimatorte zurückkehren. Hunderte haitianischer Migran-ten, die entweder freiwillig aus der Dominikanischen Republik zurückgekehrt oder von dort abgeschoben worden waren, wurden in Übergangslagern ohne Zugang zur Grundversorgung untergebracht.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportMyanmar20.05.2017 Myanmar 2017 Die Bildung einer neuen, zivil geführten Regierung führte nicht zu einer nennenswerten Verbesserung der Menschenrechtslage. Die verfolgte ethnische Minderheit der Rohingya sah sich verstärkter Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Religiöse Intoleranz und anti-muslimische Vorurteile nahmen zu. Im Norden des Landes eskalierten die Kämpfe zwischen dem Militär und bewaffneten ethnischen Gruppen. Die Regierung beschränkte den Zugang von UN-Hilfswerken und anderen humanitären Hilfsorganisationen zu Gebieten, in denen Vertriebene lebten, noch stärker. Zwar wurden zahlreiche gewaltlose politische Gefangene freigelassen, doch waren die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit nach wie vor eingeschränkt. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen genossen weiterhin Straffreiheit. Dies galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet