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Bestraft oder verboten wurden sowohl von der Regierungspolitik abweichende politische Meinungen, die bei Protesten und in der Öffentlichkeit friedlich geäußert wurden, als auch Handlungen, die als Kritik an der Monarchie wahrgenommen wurden. Gegen Politiker, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren eingeleitet, weil sie sich u. a. an Kampagnen gegen die vorgeschlagene neue Verfassung beteiligten oder auf Machtmissbrauch durch den Staat aufmerksam machten. Zahlreiche Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Landrechtsaktivisten waren von willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und Gewalt betroffen, weil sie gegen Entwicklungsprojekte protestierten und sich für die Rechte der betroffenen Gemeinschaften einsetzten. Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen. Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten. Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte. Amnesty ReportThailand02.06.2016 Thailand 2016 Die Militärbehörden weiteten ihre Befugnisse aus, um im Namen der Sicherheit die Rechte der Bürger exzessiv einzuschränken und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Umsetzung der Pläne für einen politischen Übergang wurde aufgeschoben, und die Repressionen wurden verschärft. Die Anzahl von Menschen, die lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte schikaniert, strafrechtlich verfolgt, willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, stieg sprunghaft an. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportThailand21.05.2017 Thailand 2017 Die Militärbehörden schränkten die Menschenrechte noch weiter ein. Bestraft oder verboten wurden sowohl von der Regierungspolitik abweichende politische Meinungen, die bei Protesten und in der Öffentlichkeit friedlich geäußert wurden, als auch Handlungen, die als Kritik an der Monarchie wahrgenommen wurden. Gegen Politiker, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren eingeleitet, weil sie sich u. a. an Kampagnen gegen die vorgeschlagene neue Verfassung beteiligten oder auf Machtmissbrauch durch den Staat aufmerksam machten. Zahlreiche Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. Folter und andere Misshandlungen waren weit verbreitet. Landrechtsaktivisten waren von willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und Gewalt betroffen, weil sie gegen Entwicklungsprojekte protestierten und sich für die Rechte der betroffenen Gemeinschaften einsetzten.
Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
Amnesty ReportNepal08.06.2016 Nepal 2016 Nach dem verheerenden Erdbeben am 25. April 2015 wurde innerhalb weniger Monate eine neue Verfassung verabschiedet, die im September 2015 in Kraft trat. Sie wies zahlreiche Defizite in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte auf und sah eine föderalistische Staatsstruktur vor, die von den ethnischen Gruppen in der Terai-Region abgelehnt wurde. Gewalttätige Zusammenstöße zwischen Protestierenden und der Polizei führten zu mehr als 50 Toten.
Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte.
Amnesty ReportThailand02.06.2016 Thailand 2016 Die Militärbehörden weiteten ihre Befugnisse aus, um im Namen der Sicherheit die Rechte der Bürger exzessiv einzuschränken und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Umsetzung der Pläne für einen politischen Übergang wurde aufgeschoben, und die Repressionen wurden verschärft. Die Anzahl von Menschen, die lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte schikaniert, strafrechtlich verfolgt, willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, stieg sprunghaft an.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.