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Amnesty ReportRussland18.02.2017 Russland 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden. Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer. Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen. Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTansania21.05.2017 Tansania 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden eingeschränkt. Die staatlichen Stellen trafen keine Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung.
Amnesty ReportRussland18.02.2017 Russland 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren im Jahr 2016 verstärkten Einschränkungen unterworfen. Die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Teilnehmende der regierungskritischen Proteste auf dem Moskauer Bolotnaya-Platz wurden fortgesetzt. Es gab Zweifel daran, dass dabei die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden.
Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer.
Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportRussland17.02.2016 Russland 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark beschnitten. Staatliche Stellen herrschten über Presse, Rundfunk und Fernsehen und weiteten die Kontrolle über das Internet aus. NGOs waren aufgrund des sogenannten Agentengesetzes nach wie vor Schikanen und Repressalien ausgesetzt. Ihre Möglichkeiten, finanzielle Mittel aus dem Ausland zu erhalten, wurden durch ein neues Gesetz zum Verbot "unerwünschter" Organisationen drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen.
Amnesty ReportRussland22.02.2015 Russische Föderation 2015 Die Medienvielfalt wurde 2014 deutlich eingeschränkt, und die Freiräume für abweichende Meinungen wurden zunehmend enger. Die 2012 eingeführten Restriktionen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden rigoros durchgesetzt und weiter verschärft. Einige NGOs wurden schikaniert, mit öffentlichen Schmutzkampagnen überzogen und unter Druck gesetzt, sich als "ausländische Agenten" zu registrieren. Etliche Demonstrierende und zivilgesellschaftliche Aktivisten wurden nach unfairen, politisch motivierten Prozessen zu Haftstrafen verurteilt.