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Amnesty ReportSerbien23.05.2018 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017/18 In Bezug auf die völkerrechtlichen Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden, herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Amnesty ReportBotsuana23.05.2018 Botsuana 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Auf Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, wartete weiterhin die Inhaftierung. Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer. Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen. Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet. Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien. 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Amnesty ReportBotsuana08.04.2020 Botsuana 2019 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2019 weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportSomalia23.05.2018 Somalia 2017/18 Eine Dürre in Somalia führte dazu, dass sehr viele Menschen ihre Wohnorte verlassen mussten und eine Hungersnot entstand.
Amnesty ReportSerbien23.05.2018 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017/18 In Bezug auf die völkerrechtlichen Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt wurden, herrschte nach wie vor Straflosigkeit.
Amnesty ReportBotsuana23.05.2018 Botsuana 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Auf Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, wartete weiterhin die Inhaftierung.
Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer.
Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen.
Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet.
Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien.