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Die Haftbedingungen erfüllten nicht einmal die Mindeststandards. Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten. Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportMazedonien07.05.2012 Mazedonien 2012 Zehn Jahre nach dem bewaffneten Konflikt von 2001 wurde die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen eingestellt, die der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) an Mazedonien zurückverwiesen hatte. Die Regierung schränkte die Pressefreiheit ein. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMazedonien27.05.2013 Mazedonien Die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen der ethnischen Mazedonier und der ethnischen Albaner verschlechterten sich. Den Angehörigen vermisster Personen, die 2001 entführt worden waren, wurde eine juristische Aufarbeitung des Falls verwehrt. Die Haftbedingungen erfüllten nicht einmal die Mindeststandards.
Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten.
Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportMazedonien07.05.2012 Mazedonien 2012 Zehn Jahre nach dem bewaffneten Konflikt von 2001 wurde die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen eingestellt, die der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) an Mazedonien zurückverwiesen hatte. Die Regierung schränkte die Pressefreiheit ein.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.