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Die Pressefreiheit war eingeschränkt und Zeitungen wurden verboten. Gerichtsverfahren auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene kamen nur langsam voran. Zahlreiche Menschen wurden ohne Gerichtsverfahren in Haft gehalten. Die Straflosigkeit im Land hielt an. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten. Amnesty ReportCôte d'Ivoire04.05.2012 Côte d'Ivoire 2012 Die Gewalt nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im November 2010 löste in humanitärer und menschenrechtlicher Hinsicht die schwerste Krise in Côte d'Ivoire seit der faktischen Teilung des Landes im September 2002 aus. Hunderte Menschen wurden getötet, häufig allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder vermuteten politischen Orientierung. Frauen und Heranwachsende waren Opfer sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen. Hunderttausende Menschen mussten ihre Heimat verlassen und in anderen Landesteilen oder in den Nachbarländern - vor allem in Liberia - Zuflucht suchen. Beide Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) nahm im Oktober 2011 die Untersuchung einiger Fälle auf. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportCôte d'Ivoire11.05.2011 Côte d'Ivoire 2011 Nach den Präsidentschaftswahlen im November 2010, die zu einer politischen Pattsituation führten, verschärfte sich die Situation im Land dramatisch. Es kam zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die zumeist von Sicherheitskräften verübt wurden, die aufseiten des bisherigen Präsidenten Laurent Gbagbo standen. Zahlreiche Personen wurden getötet, inhaftiert, entführt oder fielen dem "Verschwindenlassen" zum Opfer. Tausende Menschen flohen in benachbarte Länder oder wurden zu Binnenflüchtlingen im eigenen Land. Angehörige der Neuen Kräfte (Forces Nouvelles - FN), einem politischen Bündnis bewaffneter Oppositionsgruppen, das seit September 2002 den Norden des Landes kontrolliert, begingen auch 2010 immer wieder Menschenrechtsverstöße. Vor allem an Straßensperren kam es weiterhin häufig zu Drangsalierungen und tätlichen Übergriffen. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportKuba10.05.2011 Kuba 2011 Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft. Amnesty ReportKuba19.05.2010 Kuba 2010 Die Behörden schränkten die bürgerlichen und politischen Rechte 2009 weiterhin stark ein, und Regierungskritiker waren nach wie vor inhaftiert. Viele von ihnen berichteten, dass sie während der Haft geschlagen worden seien. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung waren an der Tagesordnung. Die Regierung beschnitt weiterhin das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportCôte d'Ivoire22.05.2013 Côte d'Ivoire 2013 Vor dem Hintergrund der anhaltend prekären Sicherheitslage und der Angriffe von unbekannten bewaffneten Kombattanten wurden 2012 zahlreiche Menschen willkürlich inhaftiert und gefoltert. Viele Menschen sahen sich gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Pressefreiheit war eingeschränkt und Zeitungen wurden verboten. Gerichtsverfahren auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene kamen nur langsam voran. Zahlreiche Menschen wurden ohne Gerichtsverfahren in Haft gehalten. Die Straflosigkeit im Land hielt an.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportKuba09.05.2012 Kuba 2012 Die letzten elf gewaltlosen politischen Gefangenen, die Opfer der Verhaftungswelle gegen Regimekritiker im März 2003 waren, kamen im März 2011 zusammen mit 62 weiteren politischen Gefangenen frei. Doch die staatliche Repression dauerte auch im Berichtsjahr an und führte zu Hunderten von Festnahmen und kurzfristigen Inhaftierungen. Journalisten und politische Dissidenten waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen durch Angehörige der Sicherheitskräfte und Anhänger der Regierungspartei ausgesetzt, die mit stillschweigendem Einverständnis der Regierung agierten.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire04.05.2012 Côte d'Ivoire 2012 Die Gewalt nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im November 2010 löste in humanitärer und menschenrechtlicher Hinsicht die schwerste Krise in Côte d'Ivoire seit der faktischen Teilung des Landes im September 2002 aus. Hunderte Menschen wurden getötet, häufig allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder vermuteten politischen Orientierung. Frauen und Heranwachsende waren Opfer sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen. Hunderttausende Menschen mussten ihre Heimat verlassen und in anderen Landesteilen oder in den Nachbarländern - vor allem in Liberia - Zuflucht suchen. Beide Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) nahm im Oktober 2011 die Untersuchung einiger Fälle auf.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire11.05.2011 Côte d'Ivoire 2011 Nach den Präsidentschaftswahlen im November 2010, die zu einer politischen Pattsituation führten, verschärfte sich die Situation im Land dramatisch. Es kam zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die zumeist von Sicherheitskräften verübt wurden, die aufseiten des bisherigen Präsidenten Laurent Gbagbo standen. Zahlreiche Personen wurden getötet, inhaftiert, entführt oder fielen dem "Verschwindenlassen" zum Opfer. Tausende Menschen flohen in benachbarte Länder oder wurden zu Binnenflüchtlingen im eigenen Land. Angehörige der Neuen Kräfte (Forces Nouvelles - FN), einem politischen Bündnis bewaffneter Oppositionsgruppen, das seit September 2002 den Norden des Landes kontrolliert, begingen auch 2010 immer wieder Menschenrechtsverstöße. Vor allem an Straßensperren kam es weiterhin häufig zu Drangsalierungen und tätlichen Übergriffen.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportKuba10.05.2011 Kuba 2011 Im Jahr 2010 kamen 43 gewaltlose politische Gefangene frei. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor beschnitten, und zahlreiche Kritiker der Einparteienherrschaft wurden drangsaliert. Das US-amerikanische Embargo gegen Kuba war weiterhin in Kraft.
Amnesty ReportKuba19.05.2010 Kuba 2010 Die Behörden schränkten die bürgerlichen und politischen Rechte 2009 weiterhin stark ein, und Regierungskritiker waren nach wie vor inhaftiert. Viele von ihnen berichteten, dass sie während der Haft geschlagen worden seien. Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung waren an der Tagesordnung. Die Regierung beschnitt weiterhin das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.