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Amnesty ReportUsbekistan23.05.2018 Usbekistan 2017/18 Die Behörden lockerten einige unverhältnismäßige Einschränkungen bezüglich der Medien und des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportKuba23.05.2018 Kuba 2017/18 Mit willkürlichen Festnahmen, diskriminierenden Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst und Schikanen gegen Selbstständige versuchten die Behörden nach wie vor, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Amnesty ReportVenezuela23.05.2018 Venezuela 2017/18 In Venezuela herrschte weiterhin sowohl der Ausnahmezustand als auch der seit Januar 2016 mehrmals verlängerte wirtschaftliche Notstand. Amnesty ReportVenezuela21.05.2017 Venezuela 2017 Die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand, der mehrfach verlängert wurde, sowie den Ausnahmezustand aus. Die Mehrzahl der Personen, die mutmaßlich die Verantwortung für die während der Proteste im Jahr 2014 verübten völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen tragen, war noch nicht vor Gericht gestellt worden. In den Gefängnissen herrschten weiterhin Überbelegung und Gewalt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt standen beim Zugang zur Justiz vor hohen Hürden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren häufig Angriffen und Einschüchterungsversuchen sowie Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Politische Gegner und Regierungskritiker wurden weiterhin inhaftiert. Berichten zufolge wandten Polizei und Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an. Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportKuba18.05.2017 Kuba 2017 Ungeachtet der vorgeblichen politischen Offenheit waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Vor Ort aktive zivilgesellschaftliche und oppositionelle Gruppen berichteten über eine gestiegene Zahl politisch motivierter Festnahmen und Schikanen gegen Regierungskritiker. Amnesty ReportKuba07.06.2016 Kuba 2016 Ungeachtet der weiteren Normalisierung der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Tausende Fälle wurden gemeldet, in denen Regierungsgegner drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan16.04.2020 Usbekistan 2019 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2019 weiter streng reglementiert.
Amnesty ReportVenezuela27.02.2020 Venezuela 2019 In Venezuela setzte sich die Menschenrechtskrise neuen Ausmaßes fort.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2018 Usbekistan 2017/18 Die Behörden lockerten einige unverhältnismäßige Einschränkungen bezüglich der Medien und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportKuba23.05.2018 Kuba 2017/18 Mit willkürlichen Festnahmen, diskriminierenden Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst und Schikanen gegen Selbstständige versuchten die Behörden nach wie vor, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Amnesty ReportVenezuela23.05.2018 Venezuela 2017/18 In Venezuela herrschte weiterhin sowohl der Ausnahmezustand als auch der seit Januar 2016 mehrmals verlängerte wirtschaftliche Notstand.
Amnesty ReportVenezuela21.05.2017 Venezuela 2017 Die Regierung rief den wirtschaftlichen Notstand, der mehrfach verlängert wurde, sowie den Ausnahmezustand aus. Die Mehrzahl der Personen, die mutmaßlich die Verantwortung für die während der Proteste im Jahr 2014 verübten völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen tragen, war noch nicht vor Gericht gestellt worden. In den Gefängnissen herrschten weiterhin Überbelegung und Gewalt. Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt standen beim Zugang zur Justiz vor hohen Hürden. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren häufig Angriffen und Einschüchterungsversuchen sowie Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Politische Gegner und Regierungskritiker wurden weiterhin inhaftiert. Berichten zufolge wandten Polizei und Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an.
Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportKuba18.05.2017 Kuba 2017 Ungeachtet der vorgeblichen politischen Offenheit waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Vor Ort aktive zivilgesellschaftliche und oppositionelle Gruppen berichteten über eine gestiegene Zahl politisch motivierter Festnahmen und Schikanen gegen Regierungskritiker.
Amnesty ReportKuba07.06.2016 Kuba 2016 Ungeachtet der weiteren Normalisierung der diplomatischen Beziehungen im Jahr 2015 waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Freizügigkeit noch immer stark eingeschränkt. Tausende Fälle wurden gemeldet, in denen Regierungsgegner drangsaliert, willkürlich festgenommen und inhaftiert worden waren.