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Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden. Amnesty ReportEritrea07.05.2012 Eritrea 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportEritrea11.05.2011 Eritrea 2011 Auch 2010 waren weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung massiv ein. Oppositionsparteien, unabhängiger Journalismus, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Die Behörden bedienten sich willkürlicher Festnahmen, Haft und Folter, um die Opposition zu unterdrücken. Tausende politische Gefangene wurden unter schrecklichen Bedingungen in Gewahrsam gehalten, viele davon in geheimen Hafteinrichtungen. Der Militärdienst war nach wie vor obligatorisch, und Deserteure und Personen, die sich der Einberufung entzogen, wurden schikaniert, inhaftiert und misshandelt. Von den Sanktionen waren auch ihre Familien betroffen. Die Politik der gezielten Todesschüsse gegen jedwede Personen, die versuchten, über die Grenze zu fliehen, wurde fortgesetzt. Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück. Amnesty ReportÖsterreich19.05.2010 Österreich 2010 Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten. Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Amnesty ReportEritrea07.05.2012 Eritrea 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportEritrea11.05.2011 Eritrea 2011 Auch 2010 waren weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung massiv ein. Oppositionsparteien, unabhängiger Journalismus, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Die Behörden bedienten sich willkürlicher Festnahmen, Haft und Folter, um die Opposition zu unterdrücken. Tausende politische Gefangene wurden unter schrecklichen Bedingungen in Gewahrsam gehalten, viele davon in geheimen Hafteinrichtungen. Der Militärdienst war nach wie vor obligatorisch, und Deserteure und Personen, die sich der Einberufung entzogen, wurden schikaniert, inhaftiert und misshandelt. Von den Sanktionen waren auch ihre Familien betroffen. Die Politik der gezielten Todesschüsse gegen jedwede Personen, die versuchten, über die Grenze zu fliehen, wurde fortgesetzt.
Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück.
Amnesty ReportÖsterreich19.05.2010 Österreich 2010 Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten.
Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt.