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Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG). Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportSomalia09.05.2012 Somalia 2012 Im Süden und im Zentrum des Landes hielten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen regierungstreuen Einheiten und der bewaffneten islamistischen Gruppe al-Shabab weiter an. Durch den bewaffneten Konflikt und die überall herrschende Gewalt wurden im Jahresverlauf Tausende Zivilpersonen verletzt und getötet sowie Hunderttausende Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Im Juli und im August erklärten die Vereinten Nationen, in sechs Regionen im Süden Somalias herrsche eine Hungersnot. Kämpfe, die unsichere Lage und Beschränkungen vonseiten der Konfliktparteien trugen dazu bei, dass es für Hilfsorganisationen schwierig blieb, die Zivilbevölkerung zu versorgen. Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren auch 2011 Ziele von Übergriffen. Die Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG) und die mit ihr verbündeten Milizen weiteten ihre Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu und einige Regionen im Süden des Landes aus. Im Oktober griffen die kenianischen Streitkräfte die al-Shabab-Milizen in Somalia an. Bewaffnete Gruppen führten in steigendem Maße Zwangsrekrutierungen - auch von Kindern - durch. In Gebieten unter ihrer Kontrolle waren sie weiterhin für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen verantwortlich. Auch 2011 wurden gravierende Menschenrechtsverstöße einschließlich Kriegsverbrechen nicht bestraft. In der halbautonomen Region Puntland verschlechterte sich die Sicherheitslage. So wurden Beamte, Richter und Journalisten tätlich angegriffen. In Galkayo kam es auf lokaler Ebene zu Zusammenstößen. In Somaliland waren Flüchtlinge und Migranten wachsenden Anfeindungen ausgesetzt. Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG).
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportSomalia09.05.2012 Somalia 2012 Im Süden und im Zentrum des Landes hielten die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen regierungstreuen Einheiten und der bewaffneten islamistischen Gruppe al-Shabab weiter an. Durch den bewaffneten Konflikt und die überall herrschende Gewalt wurden im Jahresverlauf Tausende Zivilpersonen verletzt und getötet sowie Hunderttausende Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben. Im Juli und im August erklärten die Vereinten Nationen, in sechs Regionen im Süden Somalias herrsche eine Hungersnot. Kämpfe, die unsichere Lage und Beschränkungen vonseiten der Konfliktparteien trugen dazu bei, dass es für Hilfsorganisationen schwierig blieb, die Zivilbevölkerung zu versorgen. Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren auch 2011 Ziele von Übergriffen. Die Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG) und die mit ihr verbündeten Milizen weiteten ihre Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu und einige Regionen im Süden des Landes aus. Im Oktober griffen die kenianischen Streitkräfte die al-Shabab-Milizen in Somalia an. Bewaffnete Gruppen führten in steigendem Maße Zwangsrekrutierungen - auch von Kindern - durch. In Gebieten unter ihrer Kontrolle waren sie weiterhin für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen verantwortlich. Auch 2011 wurden gravierende Menschenrechtsverstöße einschließlich Kriegsverbrechen nicht bestraft. In der halbautonomen Region Puntland verschlechterte sich die Sicherheitslage. So wurden Beamte, Richter und Journalisten tätlich angegriffen. In Galkayo kam es auf lokaler Ebene zu Zusammenstößen. In Somaliland waren Flüchtlinge und Migranten wachsenden Anfeindungen ausgesetzt.
Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.