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Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten. Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt. Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen. Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen. Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt. Amnesty ReportTansania08.05.2012 Tansania 2012 Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei. Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte. Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten.
Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt.
Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen.
Amnesty ReportTansania23.05.2013 Tansania 2013 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen.
Amnesty ReportBurundi22.05.2013 Burundi 2013 Das Land verharrte weiterhin in Straflosigkeit; die Regierung unterließ es, die außergerichtlichen Hinrichtungen der Vorjahre vollständig zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Vielversprechende Anzeichen dafür, dass die Regierung 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einsetzen würde, lösten sich im Verlauf des Jahres in nichts auf. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren aufgrund ihrer Aktivitäten Repressalien ausgesetzt.
Amnesty ReportTansania08.05.2012 Tansania 2012 Flüchtlinge aus Burundi waren weiterhin von Zwangsrückführungen bedroht. Polizeibeamte und andere Ordnungskräfte, die Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, begangen haben sollen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Verantwortliche für sexuelle und andere Arten geschlechtsbasierter Gewalt blieben weiterhin straffrei.
Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte.
Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft.