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Indigenen Gemeinschaften wurden weiterhin die Rechte auf ihr angestammtes Land sowie auf die freiwillige, vorherige und informierte Zustimmung zu Projekten mit Auswirkungen auf ihre Lebensgrundlagen verweigert. Sowohl indigene Gemeinschaften als auch Afro-Paraguayer waren rassistischer Diskriminierung ausgesetzt. Der Entwurf für ein Gesetz zur Beendigung aller Formen der Diskriminierung war zum Jahresende noch nicht vom Parlament verabschiedet worden. Berichten zufolge kam es zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und zur Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten. Schwangerschaftsabbrüche galten weiterhin als Straftaten, und Schwangerschaften von Mädchen gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben. Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten. Amnesty ReportSchweiz09.06.2016 Schweiz 2016 Das Parlament verabschiedete ein weitreichendes neues Überwachungsgesetz. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, namentlich bei Abschiebungen von Asylsuchenden, waren weiterhin ein Thema, ebenso die Schwäche der geltenden Rechenschaftsmechanismen für Polizeibeamte. Opfern von Menschenhandel sowie ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt wurde der Zugang zu Schutzmaßnahmen erschwert. Amnesty ReportMauretanien07.06.2016 Mauretanien 2016 Im Zuge verschärfter Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden drei Männer, die sich gegen Sklaverei eingesetzt hatten, inhaftiert und ein Blogger wegen Abfalls vom Glauben (Apostasie) zum Tode verurteilt; ein neues Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen bedrohte die Rechte noch zusätzlich. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht und Folter sowie andere Misshandlungen an der Tagesordnung. Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde. Amnesty ReportParaguay08.05.2015 Paraguay 2015 Trotz einiger Fortschritte war indigenen Bevölkerungsgruppen der Zugang zu ihrem angestammten Land nach wie vor verwehrt. Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht geahndet. Schwangerschaftsabbrüche waren nur in wenigen Fällen straffrei. Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte. Amnesty ReportParaguay08.06.2016 Paraguay 2016 Indigenen Bevölkerungsgruppen wurde der Zugang zu ihrem angestammten Land nach wie vor verwehrt. Der Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten war nicht gewährleistet, und Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin nur in wenigen Fällen straffrei. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportParaguay20.05.2017 Paraguay 2017 Zwar konnten bei der Armutsbekämpfung Fortschritte verzeichnet werden, Kinder und Jugendliche blieben jedoch nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Bevölkerungsgruppe. Indigenen Gemeinschaften wurden weiterhin die Rechte auf ihr angestammtes Land sowie auf die freiwillige, vorherige und informierte Zustimmung zu Projekten mit Auswirkungen auf ihre Lebensgrundlagen verweigert. Sowohl indigene Gemeinschaften als auch Afro-Paraguayer waren rassistischer Diskriminierung ausgesetzt. Der Entwurf für ein Gesetz zur Beendigung aller Formen der Diskriminierung war zum Jahresende noch nicht vom Parlament verabschiedet worden. Berichten zufolge kam es zu Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und zur Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten. Schwangerschaftsabbrüche galten weiterhin als Straftaten, und Schwangerschaften von Mädchen gaben weiterhin Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben.
Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten.
Amnesty ReportSchweiz09.06.2016 Schweiz 2016 Das Parlament verabschiedete ein weitreichendes neues Überwachungsgesetz. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, namentlich bei Abschiebungen von Asylsuchenden, waren weiterhin ein Thema, ebenso die Schwäche der geltenden Rechenschaftsmechanismen für Polizeibeamte. Opfern von Menschenhandel sowie ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt wurde der Zugang zu Schutzmaßnahmen erschwert.
Amnesty ReportMauretanien07.06.2016 Mauretanien 2016 Im Zuge verschärfter Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden drei Männer, die sich gegen Sklaverei eingesetzt hatten, inhaftiert und ein Blogger wegen Abfalls vom Glauben (Apostasie) zum Tode verurteilt; ein neues Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen bedrohte die Rechte noch zusätzlich. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht und Folter sowie andere Misshandlungen an der Tagesordnung.
Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde.
Amnesty ReportParaguay08.05.2015 Paraguay 2015 Trotz einiger Fortschritte war indigenen Bevölkerungsgruppen der Zugang zu ihrem angestammten Land nach wie vor verwehrt. Menschenrechtsverletzungen wurden weiterhin nicht geahndet. Schwangerschaftsabbrüche waren nur in wenigen Fällen straffrei.
Amnesty ReportMexiko20.05.2017 Mexiko 2017 Zehn Jahre nach Beginn des sogenannten Krieges gegen Drogen und das organisierte Verbrechen wurden weiterhin Militärangehörige bei Operationen eingesetzt, die der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dienen sollten. Gewalt war noch immer im ganzen Land verbreitet. So trafen weiterhin Berichte über Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und willkürliche Inhaftierungen ein. Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen blieben nach wie vor straflos. Mexiko verzeichnete die höchste jemals registrierte Anzahl von Asylanträgen. Sie wurden zumeist von Menschen gestellt, die vor der Gewalt in El Salvador, Honduras und Guatemala geflohen waren. Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Beobachter waren heftigen Verleumdungskampagnen ausgesetzt. Die Gewalt gegen Frauen gab weiterhin Anlass zu größter Sorge. In den Bundesstaaten Jalisco und Michoacán wurde der Mechanismus für Notfallmaßnahmen in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Alerta de Género) aktiviert. Der Kongress wies einen der beiden Gesetzentwürfe ab, auf deren Grundlage gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption von Kindern eingeräumt werden sollte.
Amnesty ReportParaguay08.06.2016 Paraguay 2016 Indigenen Bevölkerungsgruppen wurde der Zugang zu ihrem angestammten Land nach wie vor verwehrt. Der Zugang zu sexuellen und reproduktiven Rechten war nicht gewährleistet, und Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin nur in wenigen Fällen straffrei.