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Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück. Amnesty ReportÖsterreich19.05.2010 Österreich 2010 Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten. Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt. Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportDschibuti18.05.2010 Dschibuti 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Die Regierung hinderte Gewerkschaften daran, frei zu agieren. Menschenrechtsverteidiger wurden von den Behörden drangsaliert und eingeschüchtert. Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte. Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen. Amnesty ReportEritrea25.05.2009 Eritrea 2009 Oppositionsparteien, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und praktisch jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren nach wie vor verboten. Bis zu 1200 eritreische Asylsuchende, die aus Ägypten und aus anderen Ländern nach Eritrea abgeschoben worden waren, wurden bei ihrer Ankunft festgenommen. Darüber hinaus blieben Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene, die seit Jahren in den Gefängnissen festgehalten werden, in Haft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÖsterreich10.05.2011 Österreich 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Österreich **Staatsoberhaupt:** Heinz Fischer **Regierungschef:** Werner Faymann **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 8,4 Mio. **Lebenserwartung:** 80,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Im Jahr 2010 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, darunter Vorwürfe über rassistisch motivierte Übergriffe. Auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung führten die österreichischen Behörden Asylsuchende zwangsweise nach Griechenland zurück.
Amnesty ReportÖsterreich19.05.2010 Österreich 2010 Im Jahr 2009 wurden erneut Vorwürfe über Misshandlungen und Rassismus durch Polizeibeamte laut. Die Behörden verletzten und untergruben die Rechte von Asylsuchenden und Migranten.
Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt.
Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportDschibuti18.05.2010 Dschibuti 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Die Regierung hinderte Gewerkschaften daran, frei zu agieren. Menschenrechtsverteidiger wurden von den Behörden drangsaliert und eingeschüchtert.
Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte.
Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen.
Amnesty ReportEritrea25.05.2009 Eritrea 2009 Oppositionsparteien, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und praktisch jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren nach wie vor verboten. Bis zu 1200 eritreische Asylsuchende, die aus Ägypten und aus anderen Ländern nach Eritrea abgeschoben worden waren, wurden bei ihrer Ankunft festgenommen. Darüber hinaus blieben Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene, die seit Jahren in den Gefängnissen festgehalten werden, in Haft.