Amnesty Report 18. Mai 2010

Burundi 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Burundi Regierungschef: Pierre Nkurunziza Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 8,3 Mio. Lebenserwartung: 50,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 177/155 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 59,3%

Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Im Rahmen einer Reform des Strafrechts wurden die Todesstrafe abgeschafft und weitere positive Neuerungen eingeführt. Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden allerdings unter Strafe gestellt. Im Zusammenhang mit der Massenrepatriierung von Flüchtlingen aus Tansania hielten die Auseinandersetzungen um Grund und Boden an.

Hintergrund

Die politische Lage blieb im Vorfeld der für 2010 angesetzten Wahlen angespannt. Die Regierung unter dem Vorsitz des Nationalen Rats für die Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie (Conseil national pour la défense et de la démocratie – Forces pour la défense de la démocratie – CNDD-FDD) schränkte die Aktivitäten von Oppositionsparteien und Gruppen der Zivilgesellschaft ein.

Im April einigten sich die Regierung und die Nationalen Befreiungskräfte (Forces Nationales de Libération – FNL) auf ein Friedensabkommen. Die politisch motivierte Gewalt nahm dennoch zu. Die Oppositionsparteien warfen dem CNDD-FDD vor, dieser habe eine neue bewaffnete Jugendorganisation aufgebaut, Ex-Kombattanten mit Waffen ausgerüstet und ungesetzliche Tötungen begangen. Auch andere politische Parteien, die FNL eingeschlossen, sollen Gewalt angewandt haben.

Wie es in Berichten hieß, zeichneten CNDD-FDD und FNL für widerrechtliche Tötungen und tätliche Angriffe auf politische Gegner oder kritische Mitglieder in den eigenen Reihen verantwortlich. Der CNDD-FDD mobilisierte seine Jugendorganisation Imbonerakure, deren Mitglieder häufig mit Stöcken oder Knüppeln bewaffnet waren und nach Angaben von Augenzeugen gemeinsam mit Staatsbeamten Patrouillengänge unternahmen und Festnahmen durchführten.

Nachdem die FNL, vormals Palipehutu-FNL, im Januar den ethnischen Bezug aus ihrem Parteinamen entfernt hatte, konnte sie am 21. April 2009 als politische Partei zugelassen werden. Am 5. Juni wurden hochrangige Parteimitglieder in Regierungsämter berufen. Ehemalige Kämpfer wurden in das Demobilisierungsprogramm aufgenommen, rund 5000 von ihnen unter der Überwachung der Afrikanischen Union in Polizei und Armee integriert. Beschwerden ehemaliger FNL-Kämpfer über das geringe Demobilisierungsgeld erhöhten Befürchtungen über die labile Sicherheitslage.

Nach langwierigen Diskussionen nahm die Nationalversammlung am 11. September das Wahlgesetz an. Der CNDD-FDD und die Oppositionsparteien verständigten sich außerdem darauf, die Kommunalwahlen vor den Präsidentschaftswahlen abzuhalten.

Die unsichere Lage, die vielfach auf die hohe Kriminalität zurückzuführen war, blieb ein Problem. Leichte Schusswaffen waren weit verbreitet. Das schwach ausgeprägte Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz führte zu zahlreichen Vorfällen von Selbstjustiz. Vor allem im Süden des Landes verschlimmerte sich die Sicherheitslage durch gewaltsam ausgetragene und bisweilen tödlich endende Streitigkeiten um Grund und Boden.

Versammlungsfreiheit

Die Regierung verbot den Oppositionsparteien systematisch, Versammlungen abzuhalten. Davon waren auch die Union für Frieden und Entwicklung (UPD-Zigamibanga), die Bewegung für Solidarität und Demokratie (MSD) und die FNL betroffen. Am 18. März warnte der Innenminister davor, im Vorfeld der für 2010 anberaumten Wahlen "illegale" Versammlungen abzuhalten. Zahlreiche Mitglieder der Oppositionsparteien wurden willkürlich inhaftiert, die meisten von ihnen für kurze Zeit.

  • Im Mai 2009 verboten die Behörden äußerst kurzfristig einen von zivilgesellschaftlichen Gruppen organisierten Marsch, mit dem sie ihrer Forderung nach Gerechtigkeit für den Mord an dem Menschenrechtsverteidiger Ernest Manirumva (siehe unten) Nachdruck verleihen wollten. Die vom Bürgermeister von Bujumbura angeführte Begründung, es bestünden Sicherheitsbedenken, wurde von den Organisatoren des Protests zurückgewiesen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Beziehungen zwischen der Regierung und Vertretern der Zivilgesellschaft – vor allem Menschenrechtsverteidigern und Journalisten – waren angespannt.

  • Juvénal Rududura, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft für nicht richterliche Mitarbeiter des Justizministeriums, wurde Anfang 2009 unter der Anklage falscher Beschuldigungen verhaftet. Er hatte erklärt, im Justizministerium gebe es Korruption. Am 8. Juli wurde er bis zum Beginn seines Prozesses aus der Haft entlassen.

  • Zwei gewaltlose politische Gefangene, der Journalist Jean-Claude Kavumbagu und der MSD-Vorsitzende Alexis Sinduhije, kamen im März 2009 aus der Haft frei. Jean-Claude Kavumbagu war am 11. September 2008 festgenommen und wegen Verleumdung angeklagt worden. In einem Artikel hatte er den Vorwurf erhoben, dass die Reise von Pierre Nkurunziza zur Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Peking die Ursache dafür gewesen sei, dass das Gehalt einiger Staatsbeamter verspätet ausgezahlt wurde. Alexis Sinduhije war am 3. November 2008 nach einer Parteiversammlung festgenommen und wegen "Beleidigung des Staatsoberhaupts" angeklagt worden.

Menschenrechtsverteidiger

Die Nichtregierungsorganisation OLUCOME, die sich gegen Korruption engagiert, berichtete über regelmäßige Drohanrufe.

  • Am 8. April 2009 wurde Ernest Manirumva, stellvertretender Vorsitzender von OLUCOME, von Unbekannten in seiner Wohnung in Bujumbura erstochen. Unmittelbar vor seiner Ermordung hatte er über Korruption in den Reihen der Polizei recherchiert. Dabei ging es vor allem darum, dass Polizeibeamte Gehälter für Posten forderten, die es anscheinend gar nicht gab. Auch Korruption in Privatunternehmen war ein Thema gewesen, mit dem sich Ernest Manirumva beschäftigt hatte. Vor seinem Tod hatte er verschiedentlich Morddrohungen erhalten. Die Untersuchung des Todes von Ernest Manirumva verlief schleppend. Die Ergebnisse von drei aufeinanderfolgenden Untersuchungen blieben unter Verschluss. Am 15. Oktober wurden der bekannte Geschäftsmann Hilaire Ndayizamba und zwei Polizeibeamte im Zusammenhang mit dem Mord verhaftet.

  • Am 23. November 2009 widerrief der Innenminister die Zulassung des Forums für die Stärkung der Zivilgesellschaft (FORSC), eines Dachverbands für burundische zivilgesellschaftliche Organisationen. Später setzte der Innenminister den Widerruf der Zulassung wieder außer Kraft. Ende 2009 war der Rechtsstatus des Verbands nach wie vor ungeklärt. Dem rigorosen Vorgehen des Ministers waren zunehmende Einschüchterungen und Schikanen gegen zivilgesellschaftlich engagierte Bürger vorausgegangen, die sich für Rechenschaftsablegung einsetzten und Gerechtigkeit für den Tod von Ernest Manirumva einforderten.

Justizwesen

Die Regierung und die Vereinten Nationen unternahmen Schritte zur Reform und Stärkung des Justizsystems. Diese beinhalteten u. a. den Neu- und Umbau von Gerichtsgebäuden, die Weiterbildung von Richtern, Maßnahmen zur Linderung der Überfüllung der Hafteinrichtungen und den Abbau anhängiger Fälle. Dennoch blieben gravierende Probleme bestehen. So wurden Richter manchmal von der Exekutive unter Druck gesetzt. Das Justizministerium ernannte Richter, ohne den Obersten Richterrat ausreichend zu konsultieren. Es gingen auch Berichte über Korruption in Richterkreisen und über schlecht ausgebildete Richter ein.

  • Der Richter, der im Prozess gegen Alexis Sinduhije (siehe oben) den Vorsitz geführt hatte, wurde am 6. Mai 2009 entführt. Vier Männer in Polizeiuniform hielten ihm einen Revolver an den Kopf und zerrten ihn in einen Wagen. Dann brachten sie ihn an einen unbekannten Ort, prügelten auf ihn ein und beschuldigten ihn, er habe vom MSD Geld bekommen und deshalb den Ausgang des Prozesses manipuliert. Bevor die Entführer den Richter in derselben Nacht freiließen, sagten sie ihm, er habe drei Tage Zeit, um eine formelle schriftliche Erklärung mit dem Eingeständnis aufzusetzen, Geld erhalten zu haben.

  • Der burundische Richterverband SYMABU organisierte im September 2009 einen zweitägigen Streik. Die Verbandsmitglieder drückten damit ihre Kritik an der Einmischung der Exekutive in die Judikative aus. Grund für den Streik war die im September erfolgte Suspendierung von drei Richtern in Bujumbura wegen "beruflichen Fehlverhaltens". Die Richter hatten Gédéon Ntunzwenindavya, dem Vorsitzenden von PA Amasekanya, einer politischen Partei, von der Anklage der Gefährdung der Staatssicherheit freigesprochen.

Gesetzesreformen

Am 22. April 2009 trat das Gesetz Nr. 1/05 über die Reform des Strafrechts in Kraft. Im Rahmen der Reform wurde die Todesstrafe abgeschafft, und es wurden die Straftatbestände Folter, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeführt. Das neue Strafrecht sah auch härtere Strafen für physische und sexuelle Gewalt gegen Frauen vor und hob das Alter der Strafmündigkeit auf 15 Jahre an. Artikel 567 stellt jedoch gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe und könnte dazu führen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen in Burundi strafrechtlich verfolgt werden. Als Reaktion auf den Druck von verschiedenen Seiten veranstaltete die Regierung am 6. März in Bujumbura eine Großdemonstration, um gegen die anfängliche Entscheidung des Senats zu protestieren, Paragraph 567 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Bei den Vergewaltigungsopfern handelte es sich hauptsächlich um Minderjährige.

Übergangsjustiz

Nur langsam kamen die Bemühungen voran, eine Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie einen Sondergerichtshof ins Leben zu rufen, die mit der Aufgabe betraut werden könnten, während des Bürgerkriegs verübte Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen und strafrechtlich aufzuarbeiten. Dennoch begannen im Juli landesweite Konsultationen, die im Dezember abgeschlossen wurden. Ein Netz aus internationalen und nationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen verfolgte die Konsultationen aus nächster Nähe. Berichten zufolge war die Beteiligung in bestimmten Provinzen hoch.

Unabhängige nationale Menschenrechtskommission

Die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission verlief nach wie vor schleppend. Ende 2009 gab es hierzu einen neuen Gesetzentwurf.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Von Januar bis September 2009 kehrten 29052 burundische Flüchtlinge – vor allem aus Tansania – ins Land zurück. 20758 dieser Flüchtlinge hatten Burundi 1972 verlassen.

Im Oktober begannen die Behörden mit der Abschiebung von bis zu 400 ruandischen Asylsuchenden aus der Provinz Kirundo im Norden des Landes. Sie änderten aber ihren Standpunkt und gingen dazu über, jeden Fall einzeln zu bewerten. Die Flüchtlinge erklärten, sie seien vor unfairen Verfahren vor den Gacaca-Gerichten im benachbarten Ruanda und wegen der Gewalt im Süden von Ruanda geflohen.

Landkonflikte

Streitigkeiten um Grund und Boden waren an der Tagesordnung. Gelegentlich schlugen sie in gewaltsame Zusammenstöße zwischen den Parteien um und forderten in einigen Fällen auch Todesopfer. Die meisten Streitfälle gab es im Süden des Landes, vor allem in den Provinzen Bururi und Makamba.

Es gab zahlreiche Streitfälle zwischen heimkehrenden Flüchtlingen, die Anspruch auf ihr Eigentum erhoben, und den jetzigen Bewohnern. Die Situation war vor allem für jene Flüchtlinge kompliziert, die Burundi schon 1972 verlassen hatten, da der neue Landbesitzer nach burundischem Recht nach 30 Jahren der rechtliche Eigentümer wird.

Die Regierung hatte 2006 eine nationale Kommission für Grundbesitz und anderes Eigentum eingesetzt, deren Arbeit sich jedoch schwierig gestaltete, weil es keine Rechtsprechung für derartige Streitfälle gab und weil eine sehr hohe Zahl von Beschwerden einging.

Tötung von Kindern mit Albinismus

Kinder, die von Albinismus betroffen waren, wurden von Einzeltätern ermordet. Diese verkauften die abgetrennten Körperteile an Medizinmänner in Tansania.

  • Am 23. Februar 2009 wurde ein von Albinismus betroffener Junge von bewaffneten Männern ermordet, die in das Haus, in dem der Junge lebte, eingedrungen waren. Die Männer fesselten die Eltern und schnitten dem Jungen die Gliedmaßen ab. Beim Verlassen des Hauses warfen die Täter eine Handgranate hinein. Im März wurden im Zusammenhang mit dem Verbrechen einige Personen verhaftet.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Im August besuchten Delegierte von Amnesty International das Land, um vor Ort Recherchen durchzuführen.

Human Rights Council adopts Universal Periodic Review outcome on Burundi (AFR 16/02/2009)

Burundi abolishes the death penalty but bans homosexuality, 27 April 2009

Burundi: Reverse ban on civil society group, 25 November 2009

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