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Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate30.05.2016 Vereinigte Arabische Emirate 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportArmenien26.05.2016 Armenien 2016 Die Polizei löste 2015 mehrfach überwiegend friedliche Protestkundgebungen auf, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt, was zu weiteren und ausgedehnteren Protesten führte. Die Organisatoren der Protestaktionen waren mit Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund zweifelhafter Anklagen konfrontiert. Berichten zufolge wurde ein regierungskritischer Demonstrant angegriffen und verprügelt. Folter und andere Misshandlungen sowie Straflosigkeit für die Täter gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Kriegsdienstverweigerer hatten auf der Grundlage neuer Bestimmungen, die 2013 eingeführt worden waren, erstmals Zugang zu einem zivilen Ersatzdienst. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate09.05.2015 Vereinigte Arabische Emirate 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit blieben 2014 durch die Regierung weiter eingeschränkt. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012, um Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen.Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.Nach der Hinrichtung eines Mannes im Januar 2014 verkündete die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium für bestimmte Fälle. Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet. Amnesty ReportArmenien14.05.2017 Armenien 2017 Die Polizei löste im Juli 2016 unter Einsatz exzessiver Gewalt überwiegend friedliche Protestkundgebungen in der Hauptstadt Eriwan auf. Hunderte Personen wurden willkürlich festgenommen. Viele berichteten, sie seien bei der Festnahme und in der Haft verletzt, geschlagen und in anderer Weise misshandelt worden. Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate30.05.2016 Vereinigte Arabische Emirate 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportArmenien26.05.2016 Armenien 2016 Die Polizei löste 2015 mehrfach überwiegend friedliche Protestkundgebungen auf, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt, was zu weiteren und ausgedehnteren Protesten führte. Die Organisatoren der Protestaktionen waren mit Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund zweifelhafter Anklagen konfrontiert. Berichten zufolge wurde ein regierungskritischer Demonstrant angegriffen und verprügelt. Folter und andere Misshandlungen sowie Straflosigkeit für die Täter gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Kriegsdienstverweigerer hatten auf der Grundlage neuer Bestimmungen, die 2013 eingeführt worden waren, erstmals Zugang zu einem zivilen Ersatzdienst.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate09.05.2015 Vereinigte Arabische Emirate 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit blieben 2014 durch die Regierung weiter eingeschränkt. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012, um Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen.Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.Nach der Hinrichtung eines Mannes im Januar 2014 verkündete die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium für bestimmte Fälle.
Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.
Amnesty ReportArmenien14.05.2017 Armenien 2017 Die Polizei löste im Juli 2016 unter Einsatz exzessiver Gewalt überwiegend friedliche Protestkundgebungen in der Hauptstadt Eriwan auf. Hunderte Personen wurden willkürlich festgenommen. Viele berichteten, sie seien bei der Festnahme und in der Haft verletzt, geschlagen und in anderer Weise misshandelt worden.
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.