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Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Amnesty ReportPalästina07.05.2012 Palästinensische Gebiete 2012 Sicherheitskräfte der von der Fatah dominierten Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) nahmen im Westjordanland willkürlich Anhänger der Hamas fest. Umgekehrt inhaftierte die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen Personen, die der Fatah nahestanden. In beiden Landesteilen kam es 2011 zu Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen, ohne dass dies geahndet wurde. In Gaza kamen vier Häftlinge unter nicht geklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben. Sowohl die PA als auch die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit empfindlich ein. In beiden Landesteilen gingen die Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Im Gazastreifen wurden mindestens acht Todesurteile verhängt, drei Menschen wurden hingerichtet. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen, ein Mann wurde jedoch zum Tode verurteilt. Die humanitäre Krise im Gazastreifen verschärfte sich, da Israel seine Militärblockade des Territoriums, in dem 1,6 Mio. Menschen leben, aufrechterhielt. Darüber hinaus blieben die von anderen Staaten gegen die De-facto-Verwaltung der Hamas verhängten Sanktionen auch 2011 in Kraft. Amnesty ReportNiederlande07.05.2012 Niederlande 2012 Ein historisches Gerichtsurteil machte die Regierung für das Verhalten ihrer Truppen während deren Einsatzes im Rahmen einer UN-Friedensmission in Srebrenica verantwortlich. Die Inhaftierung von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. 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Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.
Amnesty ReportPalästina07.05.2012 Palästinensische Gebiete 2012 Sicherheitskräfte der von der Fatah dominierten Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) nahmen im Westjordanland willkürlich Anhänger der Hamas fest. Umgekehrt inhaftierte die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen Personen, die der Fatah nahestanden. In beiden Landesteilen kam es 2011 zu Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen, ohne dass dies geahndet wurde. In Gaza kamen vier Häftlinge unter nicht geklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben. Sowohl die PA als auch die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit empfindlich ein. In beiden Landesteilen gingen die Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Im Gazastreifen wurden mindestens acht Todesurteile verhängt, drei Menschen wurden hingerichtet. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen, ein Mann wurde jedoch zum Tode verurteilt. Die humanitäre Krise im Gazastreifen verschärfte sich, da Israel seine Militärblockade des Territoriums, in dem 1,6 Mio. Menschen leben, aufrechterhielt. Darüber hinaus blieben die von anderen Staaten gegen die De-facto-Verwaltung der Hamas verhängten Sanktionen auch 2011 in Kraft.
Amnesty ReportNiederlande07.05.2012 Niederlande 2012 Ein historisches Gerichtsurteil machte die Regierung für das Verhalten ihrer Truppen während deren Einsatzes im Rahmen einer UN-Friedensmission in Srebrenica verantwortlich. Die Inhaftierung von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.