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Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben. Amnesty ReportBurkina Faso03.05.2015 Burkina Faso 2015 Die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen sowie der Einsatz von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Müttersterblichkeit war weiterhin hoch. Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert. Amnesty ReportSenegal08.05.2015 Senegal 2015 Zur Unterdrückung von Protesten setzte die Polizei exzessive Gewalt ein. In den Gefängnissen herrschten nach wie vor harte Haftbedingungen. Bei der Überwindung der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit verübt worden waren, wurden gewisse Fortschritte verzeichnet, dennoch blieben zahlreiche Fälle ungelöst. Der lang anhaltende Konflikt in der Region Casamance schwächte sich im Vergleich zu den Vorjahren ab. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Amnesty ReportSenegal28.05.2013 Senegal 2013 Der Wahlkampf für die Präsidentschaftswahlen im Januar und Februar 2012 war von Unruhen überschattet, bei denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderen Misshandlungen sowie zu Angriffen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung kam. Mehrere Menschen wurden getötet, als die Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vorgingen. Anfang 2012 nahmen die Zusammenstöße zwischen der Armee und einer bewaffneten Gruppe in der südlichen Region Casamance zu. Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben.
Amnesty ReportBurkina Faso03.05.2015 Burkina Faso 2015 Die Anwendung von Folter und anderen Misshandlungen sowie der Einsatz von unverhältnismäßiger Gewalt durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte gaben nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Müttersterblichkeit war weiterhin hoch.
Amnesty ReportBurkina Faso31.05.2016 Burkina Faso 2016 Soldaten der Präsidentengarde (_Régiment de Sécurité Prési-dentielle_) töteten bei Demonstrationen, die auf einen Putsch-versuch folgten, 14 Protestierende und Passanten und verletz-ten Hunderte weitere Personen. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Protestierende und Journalisten wurden misshandelt und eingeschüchtert.
Amnesty ReportSenegal08.05.2015 Senegal 2015 Zur Unterdrückung von Protesten setzte die Polizei exzessive Gewalt ein. In den Gefängnissen herrschten nach wie vor harte Haftbedingungen. Bei der Überwindung der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit verübt worden waren, wurden gewisse Fortschritte verzeichnet, dennoch blieben zahlreiche Fälle ungelöst. Der lang anhaltende Konflikt in der Region Casamance schwächte sich im Vergleich zu den Vorjahren ab.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.
Amnesty ReportSenegal28.05.2013 Senegal 2013 Der Wahlkampf für die Präsidentschaftswahlen im Januar und Februar 2012 war von Unruhen überschattet, bei denen es zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderen Misshandlungen sowie zu Angriffen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung kam. Mehrere Menschen wurden getötet, als die Sicherheitskräfte mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vorgingen. Anfang 2012 nahmen die Zusammenstöße zwischen der Armee und einer bewaffneten Gruppe in der südlichen Region Casamance zu.
Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter.