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Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet. Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt. Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportJordanien23.05.2013 Jordanien 2013 Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein und nahmen Hunderte meist friedliche Demonstrierende fest, die Reformen forderten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt; für elektronische Medien wurden neue Beschränkungen eingeführt. Es gab Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung von Häftlingen. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportJordanien08.05.2012 Jordanien 2012 Friedliche Demonstrationen für Reformen wurden gewaltsam aufgelöst, und Sicherheitskräfte sowie Regierungsanhänger sollen Protestierende geschlagen haben. Mehrere Menschen wurden verletzt, und ein Mann kam offenbar ums Leben. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Durch eine Verfassungsänderung wurde Folter ausdrücklich verboten. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Unter den Personen, die vom SSC verurteilt wurden, befanden sich auch etwa 100 mutmaßliche Islamisten, von denen viele angaben, im April während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Tausende Personen blieben auf Anweisung der Provinzgouverneure ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Mindestens zehn Personen sollen Tötungen im Namen der "Familienehre" zum Opfer gefallen sein. Arbeitsmigranten waren weiterhin von Ausbeutung und Missbrauch betroffen. Laut Berichten in den Medien wurden 2011 mindestens 15 Menschen zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.
Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt.
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportJordanien23.05.2013 Jordanien 2013 Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein und nahmen Hunderte meist friedliche Demonstrierende fest, die Reformen forderten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt; für elektronische Medien wurden neue Beschränkungen eingeführt. Es gab Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung von Häftlingen.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportJordanien08.05.2012 Jordanien 2012 Friedliche Demonstrationen für Reformen wurden gewaltsam aufgelöst, und Sicherheitskräfte sowie Regierungsanhänger sollen Protestierende geschlagen haben. Mehrere Menschen wurden verletzt, und ein Mann kam offenbar ums Leben. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Durch eine Verfassungsänderung wurde Folter ausdrücklich verboten. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Unter den Personen, die vom SSC verurteilt wurden, befanden sich auch etwa 100 mutmaßliche Islamisten, von denen viele angaben, im April während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Tausende Personen blieben auf Anweisung der Provinzgouverneure ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Mindestens zehn Personen sollen Tötungen im Namen der "Familienehre" zum Opfer gefallen sein. Arbeitsmigranten waren weiterhin von Ausbeutung und Missbrauch betroffen. Laut Berichten in den Medien wurden 2011 mindestens 15 Menschen zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.