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Die Behörden verwiesen auf die nationale Sicherheit und den Antiterrorkampf, um zunehmend härtere Beschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu rechtfertigen. Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei Islamische Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) wurden nach Anklagen wegen Terrorismus in extrem unfairen Geheimverfahren zu langen bzw. lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Vorwürfe, sie seien gefoltert worden, um "Geständnisse" zu erzwingen, wurden nicht wirksam und unparteiisch untersucht. Rechtsanwälte, die IRPT-Mitglieder vertraten, mussten mit Schikanen, willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und langen Haftstrafen aufgrund politisch motivierter Vorwürfe rechnen. Amnesty ReportJemen18.02.2017 Jemen 2017 In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen. Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf. Amnesty ReportNigeria20.05.2017 Nigeria 2017 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte zu einer humanitären Krise, die mehr als 14 Mio. Menschen betraf. Die Sicherheitskräfte waren für außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Militär waren weiterhin an der Tagesordnung. In den Militärgefängnissen herrschten katastrophale Bedingungen. In vielen Landesteilen kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen. Tausende Menschen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportNigeria17.02.2016 Nigeria 2016 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte bis Ende 2015 zu Tausenden Toten unter der Zivilbevölkerung und zu mehr als 2 Mio. Binnenvertriebenen. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte waren weiterhin an der Tagesordnung. Tausende Menschen waren vom Abriss informeller Siedlungen und rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNigeria22.02.2018 Nigeria 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 nach wie vor Angriffe, bei denen Hunderte Menschen getötet wurden.
Amnesty ReportTadschikistan21.05.2017 Tadschikistan 2017 Die Handlungsspielräume für friedliche Kritiker wurden immer enger. Die Behörden verwiesen auf die nationale Sicherheit und den Antiterrorkampf, um zunehmend härtere Beschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu rechtfertigen. Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei Islamische Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) wurden nach Anklagen wegen Terrorismus in extrem unfairen Geheimverfahren zu langen bzw. lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Vorwürfe, sie seien gefoltert worden, um "Geständnisse" zu erzwingen, wurden nicht wirksam und unparteiisch untersucht. Rechtsanwälte, die IRPT-Mitglieder vertraten, mussten mit Schikanen, willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und langen Haftstrafen aufgrund politisch motivierter Vorwürfe rechnen.
Amnesty ReportJemen18.02.2017 Jemen 2017 In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.
Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen.
Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf.
Amnesty ReportNigeria20.05.2017 Nigeria 2017 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte zu einer humanitären Krise, die mehr als 14 Mio. Menschen betraf. Die Sicherheitskräfte waren für außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Militär waren weiterhin an der Tagesordnung. In den Militärgefängnissen herrschten katastrophale Bedingungen. In vielen Landesteilen kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen. Tausende Menschen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen.
Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportNigeria17.02.2016 Nigeria 2016 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte bis Ende 2015 zu Tausenden Toten unter der Zivilbevölkerung und zu mehr als 2 Mio. Binnenvertriebenen. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte waren weiterhin an der Tagesordnung. Tausende Menschen waren vom Abriss informeller Siedlungen und rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.