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Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2018 Turkmenistan 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter massiv eingeschränkt. Amnesty ReportKuwait23.05.2018 Kuwait 2017/18 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2017 weiterhin in unangemessener Weise ein. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, und bestimmte Veröffentlichungen wurden verboten. Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportMarokko07.06.2016 Marokko und Westsahara 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsgruppen schikaniert und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
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Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2018 Turkmenistan 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter massiv eingeschränkt.
Amnesty ReportKuwait23.05.2018 Kuwait 2017/18 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2017 weiterhin in unangemessener Weise ein. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, und bestimmte Veröffentlichungen wurden verboten.
Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportMarokko07.06.2016 Marokko und Westsahara 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, Menschenrechtsgruppen schikaniert und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
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Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.