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Die Behörden inhaftierten tatsächliche und vermeintliche Gegner der Regierung. Friedliche Proteste wurden unterdrückt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen blieben an der Tagesordnung, und Folter und andere Misshandlungen waren in Hafteinrichtungen weit verbreitet. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportÄthiopien03.05.2012 Äthiopien 2012 Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Äthiopien führte dazu, dass zahlreiche Journalisten sowie Oppositionspolitiker festgenommen und wegen Terrorismus, Hochverrats und anderer Verbrechen angeklagt wurden. Repressive Gesetze verhinderten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Die Verpachtung großer Landgebiete an ausländische Firmen ging mit der Massenvertreibung der dort ansässigen Bevölkerung einher. Der Bau eines Staudamms, der Auswirkungen auf das Leben von einer halben Million Menschen haben könnte, wurde fortgesetzt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportÄthiopien10.05.2011 Äthiopien 2011 Die regierende Revolutionäre Demokratische Front des äthiopischen Volkes (Ethiopian People's Revolutionary Democratic Front - EPRDF) ging aus den Parlamentswahlen im Mai 2010 als Siegerin hervor. Amnesty ReportÄthiopien18.05.2010 Äthopien 2010 Neue Gesetze, die in der ersten Jahreshälfte 2009 in Kraft traten, schränkten die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und die Rechte von Menschenrechtsgruppen ein. Menschenrechtsverteidiger waren Opfer von Repressalien. Einige flüchteten außer Landes, um einer möglichen Festnahme bzw. Inhaftierung zu entgehen. Amnesty ReportDschibuti18.05.2010 Dschibuti 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Die Regierung hinderte Gewerkschaften daran, frei zu agieren. Menschenrechtsverteidiger wurden von den Behörden drangsaliert und eingeschüchtert. Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄthiopien22.05.2013 Äthiopien 2013 Die Regierung unterdrückte das Recht auf freie Meinungsäußerung, indem sie die Aktivitäten von unabhängigen Medien, Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen stark einschränkte. Abweichende Meinungen wurden in keinem Bereich geduldet. Die Behörden inhaftierten tatsächliche und vermeintliche Gegner der Regierung. Friedliche Proteste wurden unterdrückt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen blieben an der Tagesordnung, und Folter und andere Misshandlungen waren in Hafteinrichtungen weit verbreitet.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportÄthiopien03.05.2012 Äthiopien 2012 Die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Äthiopien führte dazu, dass zahlreiche Journalisten sowie Oppositionspolitiker festgenommen und wegen Terrorismus, Hochverrats und anderer Verbrechen angeklagt wurden. Repressive Gesetze verhinderten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Die Verpachtung großer Landgebiete an ausländische Firmen ging mit der Massenvertreibung der dort ansässigen Bevölkerung einher. Der Bau eines Staudamms, der Auswirkungen auf das Leben von einer halben Million Menschen haben könnte, wurde fortgesetzt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportÄthiopien10.05.2011 Äthiopien 2011 Die regierende Revolutionäre Demokratische Front des äthiopischen Volkes (Ethiopian People's Revolutionary Democratic Front - EPRDF) ging aus den Parlamentswahlen im Mai 2010 als Siegerin hervor.
Amnesty ReportÄthiopien18.05.2010 Äthopien 2010 Neue Gesetze, die in der ersten Jahreshälfte 2009 in Kraft traten, schränkten die Rechte auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und die Rechte von Menschenrechtsgruppen ein. Menschenrechtsverteidiger waren Opfer von Repressalien. Einige flüchteten außer Landes, um einer möglichen Festnahme bzw. Inhaftierung zu entgehen.
Amnesty ReportDschibuti18.05.2010 Dschibuti 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Die Regierung hinderte Gewerkschaften daran, frei zu agieren. Menschenrechtsverteidiger wurden von den Behörden drangsaliert und eingeschüchtert.
Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt.