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Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen. Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Amnesty ReportSlowenien20.05.2010 Slowenien 2010 Die Behörden unterließen es, die Rechte der Personen wiederherzustellen, deren Namen 1992 gesetzwidrig aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Trotz verschiedener Maßnahmen der Regierung hielt die Diskriminierung von Roma unvermindert an, vor allem bezüglich ihres Zugangs zu Wohnraum und Bildung. Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen. Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt. Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen. Amnesty ReportSlowenien12.05.2009 Slowenien 2009 Nach wie vor wurden die Rechte Tausender Menschen verletzt, die 1992 aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Angehörige von Roma-Gemeinschaften sahen sich weiterhin Diskriminierung ausgesetzt, u.a. bezüglich des Zugangs zu Bildung. Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen.
Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Amnesty ReportSlowenien20.05.2010 Slowenien 2010 Die Behörden unterließen es, die Rechte der Personen wiederherzustellen, deren Namen 1992 gesetzwidrig aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Trotz verschiedener Maßnahmen der Regierung hielt die Diskriminierung von Roma unvermindert an, vor allem bezüglich ihres Zugangs zu Wohnraum und Bildung.
Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen.
Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportKenia20.05.2009 Kenia 2009 Die Regierung legte 2008 keinen Plan vor, wie diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden sollen, die für Menschenrechtsverstöße im Zuge der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen am 27. Dezember 2007 verantwortlich waren. Unklar blieb auch, ob die Opfer entschädigt werden würden. Nach wie vor konnten Angehörige der Sicherheitskräfte Verdächtige foltern oder töten, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Gewalt gegen Frauen war weiterhin an der Tagesordnung. Die Regierung erließ kein Moratorium für Zwangsräumungen. Das öffentliche Gesundheitswesen war nur unzureichend finanziert, es fehlte an der erforderlichen Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtungen.
Amnesty ReportSlowenien12.05.2009 Slowenien 2009 Nach wie vor wurden die Rechte Tausender Menschen verletzt, die 1992 aus dem Einwohnerregister gestrichen worden waren (sogenannte ausgelöschte Personen). Angehörige von Roma-Gemeinschaften sahen sich weiterhin Diskriminierung ausgesetzt, u.a. bezüglich des Zugangs zu Bildung.
Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.