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Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt. Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten. Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG). Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportBurundi03.05.2015 Burundi 2015 Die Regierung intensivierte im Laufe des Jahres 2014 die Repressalien gegen kritische Stimmen. Gleichzeitig häuften sich Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung. Im Vorfeld der für 2015 anberaumten Wahlen mussten Angehörige der Opposition, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Rechtsanwälte und Journalisten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen. Versammlungen und Demonstrationen wurden nicht genehmigt.
Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten.
Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG).