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Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft. Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportTrinidad & Tobago23.05.2013 Trinidad und Tobago 2013 Nach wie vor gingen Berichte über Tötungen durch die Polizei ein, wobei die Umstände zum Teil darauf hindeuteten, dass es sich um außergerichtliche Hinrichtungen handelte. Weiterhin wurden Todesurteile verhängt. Amnesty ReportAngola22.05.2013 Angola 2013 Auch im Berichtsjahr 2012 gingen Polizei und Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende mit exzessiver Gewalt vor und zeichneten für willkürliche Festnahmen sowie Inhaftierungen verantwortlich. Die Versammlungsfreiheit war im ganzen Land eingeschränkt. Es wurde befürchtet, dass zwei Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, die Presse wurde zensiert. Es gingen Berichte über Zwangsräumungen ein. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan06.05.2015 Kirgisistan 2015 Die Behörden ergriffen 2014 keine wirksamen Maßnahmen, um Folter- und Misshandlungsvorwürfe zu untersuchen und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen wurden keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen eingeleitet. Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb in Haft.
Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportTrinidad & Tobago23.05.2013 Trinidad und Tobago 2013 Nach wie vor gingen Berichte über Tötungen durch die Polizei ein, wobei die Umstände zum Teil darauf hindeuteten, dass es sich um außergerichtliche Hinrichtungen handelte. Weiterhin wurden Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportAngola22.05.2013 Angola 2013 Auch im Berichtsjahr 2012 gingen Polizei und Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende mit exzessiver Gewalt vor und zeichneten für willkürliche Festnahmen sowie Inhaftierungen verantwortlich. Die Versammlungsfreiheit war im ganzen Land eingeschränkt. Es wurde befürchtet, dass zwei Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden waren. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, die Presse wurde zensiert. Es gingen Berichte über Zwangsräumungen ein.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.