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Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportHaiti07.05.2012 Haiti 2012 Die Anzahl der Menschen, die in Notunterkünften lebten, nachdem sie durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, sank von 1,3 Mio. auf 500000 zum Jahresende 2011. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war in den Lagern weit verbreitet. Schlechte sanitäre Verhältnisse und eingeschränkter Zugang zu Wasser trugen dazu bei, dass sich die Cholera ausbreitete und immer wieder neu ausbrach. Haitis Justizwesen stand vor der Herausforderung, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstöße und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden, die unter der Regierung von Jean-Claude Duvalier (1971-86) begangen worden waren. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportEritrea07.05.2012 Eritrea 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6% Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportHaiti07.05.2012 Haiti 2012 Die Anzahl der Menschen, die in Notunterkünften lebten, nachdem sie durch das Erdbeben im Januar 2010 obdachlos geworden waren, sank von 1,3 Mio. auf 500000 zum Jahresende 2011. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war in den Lagern weit verbreitet. Schlechte sanitäre Verhältnisse und eingeschränkter Zugang zu Wasser trugen dazu bei, dass sich die Cholera ausbreitete und immer wieder neu ausbrach. Haitis Justizwesen stand vor der Herausforderung, die Straflosigkeit für schwere Menschenrechtsverstöße und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beenden, die unter der Regierung von Jean-Claude Duvalier (1971-86) begangen worden waren.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportEritrea07.05.2012 Eritrea 2012 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden 2011 massiv eingeschränkt. Oppositionsparteien, unabhängige Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und nicht anerkannte Religionsgemeinschaften waren verboten. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte befanden sich 2011 weiterhin willkürlich in Haft. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nach wie vor suchten viele Eritreer im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6%
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.