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Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Amnesty ReportPuerto Rico08.05.2015 Puerto Rico 2015 Das US-Justizministerium strebte auch weiterhin die Verhängung der Todesstrafe für Anklagen nach Bundesrecht an. Trotz einiger rechtlicher Verbesserungen wurde Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen nach wie vor ihr Recht auf Nichtdiskriminierung verweigert. Gesetze zur Beschränkung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurden aufgehoben. Amnesty ReportPortugal08.05.2015 Portugal 2015 Es gab Berichte über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und über unangemessene Haftbedingungen. Roma wurden weiterhin diskriminiert. Die Sparpolitik der Regierung hatte negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und verstieß in einigen Fällen gegen die Verfassung. Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportCôte d'Ivoire01.06.2016 Côte d'Ivoire 2016 Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportPuerto Rico08.05.2015 Puerto Rico 2015 Das US-Justizministerium strebte auch weiterhin die Verhängung der Todesstrafe für Anklagen nach Bundesrecht an. Trotz einiger rechtlicher Verbesserungen wurde Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen nach wie vor ihr Recht auf Nichtdiskriminierung verweigert. Gesetze zur Beschränkung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurden aufgehoben.
Amnesty ReportPortugal08.05.2015 Portugal 2015 Es gab Berichte über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und über unangemessene Haftbedingungen. Roma wurden weiterhin diskriminiert. Die Sparpolitik der Regierung hatte negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte und verstieß in einigen Fällen gegen die Verfassung.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire01.06.2016 Côte d'Ivoire 2016 Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.