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Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportRussland10.05.2011 Russland 2011 Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten wurden weiterhin bedroht, schikaniert und tätlich angegriffen. Untersuchungen dieser Fälle lieferten kaum konkrete Ergebnisse. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wurden nach wie vor beeinträchtigt. So wurden Demonstrationen verboten oder gewaltsam aufgelöst und zahlreiche Personen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Extremismus strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitslage im Nordkaukasus war noch immer instabil. Es gab in dieser Region weiterhin Angriffe bewaffneter Gruppen und eine hohe Zahl von Menschenrechtsverletzungen wie Tötungen, Folterungen und Fälle von "Verschwindenlassen". Aus ganz Russland wurden 2010 zahlreiche Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt. Amnesty ReportRussland20.05.2010 Russland 2010 Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten wurden bedroht und tätlich angegriffen, einige wurden getötet. Es herrschte bezüglich dieser Fälle ein Klima der Straflosigkeit, das die Täter vor Verfolgung schützte, zumal die Polizei nicht sorgfältig ermittelte. Aus dem Nordkaukasus wurden 2009 verstärkt Menschenrechtsverstöße gemeldet. Amnesty ReportKuwait19.05.2010 Kuwait 2010 Trotz Gesetzesreformen waren Arbeitsmigranten weiterhin von Ausbeutung und Verstößen bedroht. Kritiker der Regierung oder des Königshauses wurden schikaniert. Tausenden von staatenlosen Bidun blieben weiterhin die Staatsbürgerschaft und somit ihre Bürgerrechte verwehrt. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBurundi04.05.2012 Burundi 2012 Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen war weit verbreitet und verfestigte sich immer mehr. Die Anzahl außergerichtlicher Hinrichtungen und politischer Morde nahm zu. Die Justiz stand weiterhin unter dem Einfluss der Politik. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten immer stärker unter Druck. Die Regierung verpflichtete sich, 2012 eine Wahrheits- und Versöhnungskommission einzurichten. Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs machte keine Fortschritte.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportRussland10.05.2011 Russland 2011 Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten wurden weiterhin bedroht, schikaniert und tätlich angegriffen. Untersuchungen dieser Fälle lieferten kaum konkrete Ergebnisse. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wurden nach wie vor beeinträchtigt. So wurden Demonstrationen verboten oder gewaltsam aufgelöst und zahlreiche Personen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung von Extremismus strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitslage im Nordkaukasus war noch immer instabil. Es gab in dieser Region weiterhin Angriffe bewaffneter Gruppen und eine hohe Zahl von Menschenrechtsverletzungen wie Tötungen, Folterungen und Fälle von "Verschwindenlassen". Aus ganz Russland wurden 2010 zahlreiche Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Angehörige der Strafverfolgungsbehörden gemeldet.
Amnesty ReportKuwait10.05.2011 Kuwait 2011 Kritiker des Ministerpräsidenten wurden schikaniert und verfolgt. Ausländische Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit verwehrt und damit auch der Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zu anderen Bürgerrechten. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden aber nach vorliegenden Informationen 2010 nicht statt.
Amnesty ReportRussland20.05.2010 Russland 2010 Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte und Journalisten wurden bedroht und tätlich angegriffen, einige wurden getötet. Es herrschte bezüglich dieser Fälle ein Klima der Straflosigkeit, das die Täter vor Verfolgung schützte, zumal die Polizei nicht sorgfältig ermittelte. Aus dem Nordkaukasus wurden 2009 verstärkt Menschenrechtsverstöße gemeldet.
Amnesty ReportKuwait19.05.2010 Kuwait 2010 Trotz Gesetzesreformen waren Arbeitsmigranten weiterhin von Ausbeutung und Verstößen bedroht. Kritiker der Regierung oder des Königshauses wurden schikaniert. Tausenden von staatenlosen Bidun blieben weiterhin die Staatsbürgerschaft und somit ihre Bürgerrechte verwehrt. Mindestens drei Menschen wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte.