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Amnesty ReportAlgerien28.03.2023 Algerien 2022 Die Behörden nahmen Personen, die im Internet abweichende Meinungen äußerten oder an Protesten teilnahmen, fest und verfolgten sie strafrechtlich. Amnesty ReportJordanien29.03.2022 Jordanien 2021 Das Recht auf friedliche Versammlung war weiterhin eingeschränkt, u. a. durch das 2020 eingeführte Notstandsgesetz. Amnesty ReportAlgerien07.04.2021 Algerien 2020 Die Behörden nahmen weiterhin friedliche Demonstrierende, Journalist_innen, Aktivist_innen und Bürger_innen fest und verfolgten sie strafrechtlich. Amnesty ReportSüdafrika07.04.2021 Südafrika 2020 Während des Lockdowns gingen die Sicherheitskräfte verstärkt mit exzessiver und tödlicher Gewalt vor. Mindestens 115 Menschen starben in Polizeigewahrsam. Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen. Amnesty ReportMontenegro07.06.2016 Montenegro 2016 Es gab 2015 weiterhin Angriffe und Drohungen gegen unabhängige Medien und Journalisten, und die dafür Verantwortlichen wurden nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor, die oppositionelle Parteien organisiert hatten, um gegen das Versagen der Regierung im Kampf gegen Armut, Kriminalität und Korruption zu protestieren. Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
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Amnesty ReportJordanien29.03.2022 Jordanien 2021 Das Recht auf friedliche Versammlung war weiterhin eingeschränkt, u. a. durch das 2020 eingeführte Notstandsgesetz.
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Amnesty ReportSüdafrika07.04.2021 Südafrika 2020 Während des Lockdowns gingen die Sicherheitskräfte verstärkt mit exzessiver und tödlicher Gewalt vor. Mindestens 115 Menschen starben in Polizeigewahrsam.
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Amnesty ReportMontenegro07.06.2016 Montenegro 2016 Es gab 2015 weiterhin Angriffe und Drohungen gegen unabhängige Medien und Journalisten, und die dafür Verantwortlichen wurden nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor, die oppositionelle Parteien organisiert hatten, um gegen das Versagen der Regierung im Kampf gegen Armut, Kriminalität und Korruption zu protestieren.
Amnesty ReportOsttimor02.06.2016 Timor-Leste 2016 Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden willkürliche Festnahmen und unnötige oder exzessive Gewaltanwendung bei ihren Operationen im Distrikt Baucau zur Last gelegt. Familiäre Gewalt war weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.